Photovoltaik-Förderung Hamburg 2024: Das solltest du vor Anschaffung einer PV-Lösung wissen

Eine stillgelegte Mülldeponie in Georgswerder in Hamburg-Wilhelmsburg wurde von 2009 bis 2011 zum Energieberg umgestaltet – mit einer 10.000 m² Photovoltaikanlage. (Foto: Sebastian Koppehel via Wikipedia Commons)

Mit der Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) von 2020 macht der Senat der Hansestadt die im Dezember 2022 beschlossenen Hamburger Klimaschutzziele 2024 gesetzlich bindend. Damit ebnet er zugleich durch Maßnahmen, Pflichten und Subventionen wie die Photovoltaik-Förderungen für Hamburg in 2024 den Weg zum Erreichen der Ziele.

Photovoltaik-Förderung Hamburg 2024: Das Wichtigste kurz gefasst

  1. 1

    Mit Inkrafttreten des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes am 1. Januar 2024 bringt der Stadtstaat verschiedene Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg.

  2. 2

    Neue Photovoltaik-Förderungen in Hamburg für 2024 sind in Planung.

  3. 3

    Seit 1. Januar 2024 gilt bei Bestandsbauten mit vollständiger Dachsanierung eine Solardachpflicht. Dann müssen auf mindestens 30 Prozent der Fläche PV-Module installiert werden.

  4. 4

    Eine Gründachpflicht tritt 2027 in Kraft.

  5. 5

    Für Solar-Investitionen wie Gründächer und Solarthermie-Lösungen gewährt Hamburg bereits heute Zuschüsse. Nicht bezuschusst werden Batteriespeicher.

  6. 6

    Zusätzlich lassen sich Bundesfördermittel und zinsgünstige Darlehen, etwa von der KfW-Bank, abrufen.

Photovoltaik-Förderung in Hamburg 2024: Ziele

Bereits 2020 hat sich die Hansestadt mit der ersten Fassung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes strenge Richtlinien zur Solardachpflicht und zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten verordnet, die durch die Novelle noch einmal ergänzt und erweitert wurden. Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, zeigt sich optimistisch: „Nachdem wir im Dezember [2022] das Eckpunktepapier zur Zweiten Fortschreibung des Klimaplans mit verschärften Klimazielen für Hamburg vorgelegt haben, gehen wir nun den zweiten Schritt und schaffen den rechtlichen Rahmen, indem wir diese Ziele im Gesetz verankern. Mit dem heutigen Senatsbeschluss startet der Novellierungsprozess des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Und wir bleiben ehrgeizig: Der CO₂-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, wir sind damit noch etwas ehrgeiziger als der Bund. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO₂-neutral leben und wirtschaften.“

Am 1. Januar 2024 traten die in der Novelle beschlossenen Punkte in Kraft. Hamburger:innen sind seitdem verpflichtet, ab 2027 beim Tausch ihrer alten Heizung auf Lösungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu setzen. Dazu soll es 2024 ein Förderprogramm geben, das Bürger:innen die Solar-Investition erleichtert. Neben einer Solargründach-Pflicht ab 2027 gibt es dann für offene Stellplatzanlagen die Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Seit 2023 gilt bereits eine PV-Anlagenpflicht bei Neubauten. Seit dem 1. Januar 2024 sind PV-Anlagen im Zuge einer kompletten Dachsanierung auch auf Bestandsbauten zu installieren und müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche ausmachen. Eine weitere Säule auf dem Weg zur CO₂-Neutralität soll im Ausbau der Infrastruktur für Strom und Wasserstoff bestehen, was auch öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge umfasst.

Zoomen

Die Erhebung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) zeigt die Menge an Strom, die Photovoltaiklösungen in Deutschland insgesamt erzeugen – seit 2017 immer mehr (Foto: Statista)

Photovoltaik-Föderung Hamburg 2024: PV-Lösungen und ihre Kosten

Auch Hamburger:innen möchten und können einen Beitrag zur Energiewende leisten und in eine Photovoltaiklösung investieren. Dazu tragen die kombinierten Förderungen des Bundes und Landes bei, die künftig um gezielte weitere Landesförderprogramme ergänzt werden sollen. Da die Photovoltaik eine wichtige Säule zur Erreichung der Klimaschutzziele darstellt, sollten sich Bauherr:innen über Photovoltaik-Förderungen in Hamburg für 2024 informieren.

Angesichts der bald in allen Bundesländern kommenden oder bereits geltenden Solardachpflicht stellt sich kaum noch die Frage, ob sich Solar-Investitionen fürs Dach lohnen. Wer in absehbarer Zeit eine größere Dachsanierung plant, sollte sich bereits jetzt mit dem Thema befassen. So gilt in Hamburg seit 1. Januar 2024 eine Solardachpflicht auch für Bestandsimmobilien, sofern eine vollständige Dacherneuerung ansteht. Gründächer werden 2027 für Neubauten Pflicht.

Bei den meisten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) handelt es sich um sogenannte Aufdachanlagen, die dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich also nachträglich installieren, wenn Dachstatik und Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen auch die Auflagen des Denkmalschutzes. Ein Batteriespeicher kann den Eigennutzungsanteil erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Energien reduzieren.

Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen

Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Photovoltaik-Aanlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
  • Unterkonstruktion der Anlage
  • Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
  • Kabel
  • Batteriespeicher (optional)
  • Wallbox (optional)

Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.

Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Photovoltaik-Batteriespeicher erhöhen zwar zunächst die Anschaffungskosten, machen sich jedoch im Betrieb schnell bezahlt. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch der Preise. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der PV-Anlage:

  • Preis pro Kilowatt (kW) / Kilowattpeak (kWp) Leistung – die Spanne reicht von 1.400 bis 2.400 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen
  • Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche. Dieser schwankt abhängig von der Anlagenart zwischen 400 und 700 Euro.
  • Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt

Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf Eigentümer:innen zukommenden Kosten zu evaluieren.

Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt.

Beispielrechnung für die Kosten einer PV-Lösung

Aus unserer Beispielrechnung – siehe „Solaranlage: Diese Kosten kommen auf dich zu“ – lässt sich ersehen, dass sich eine Aufdachanlage inklusive Dachsanierung und Photovoltaik-Batteriespeicher bei den aktuellen Strompreisen von knapp 50 Cent pro kWh immer lohnt. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 25 Jahren ergeben sich für das Beispielhaus mit den Zahlen aus 2023 folgende Kosten:

Kosten fürAufdachanlage mit 16.260 kWh/JahrAufdachanlage mit 5.417 kWh/JahrSolardachziegel mit 15.280 kWh/Jahr
Dacheindeckung7.200 Euro7.200 EuroIm Preis für die Solarmodule enthalten
Solarmodule31.000 Euro12.500 Euro67.500 Euro
Batteriespeicher18 kWh: 21.600 Euro7 kWh: 8.400 Euro17.000 Euro
Laufende Kosten inklusive Versicherung11.600 Euro4.690 Euro2.500 Euro
Gesamtkosten71.400 Euro32.790 Euro87.000 Euro
Preis pro kWh ohne Einspeisevergütung inklusive Eigenverbrauch17,57 Cent24,21 Cent22,77 Cent
Preis pro kWh mit Einspeisevergütung abzüglich Eigenverbrauch12,30 Cent22,37 Cent17,63 Cent

Die Variante mit Solardachziegeln kann auf lange Sicht sogar die attraktivste sein, denn hierbei entfallen die Kosten für neue Dachziegel. Eine Wartung und Reinigung ist anders als bei Aufdachanlagen nicht nötig. Mittel aus der Photovoltaik-Förderung oder aus verschiedenen Fördertöpfen zur energetischen Dachsanierung reduzieren die benötigte Investitionssumme und senken den Preis pro kWh noch weiter.

Photovoltaik-Förderungen in Hamburg 2024: bundesweite Maßnahmen

Wer für den Einbau von Photovoltaik eine Förderung in Hamburg für 2024 sucht, kann schon auf Bundesebene einige Töpfe in Anspruch nehmen. Dabei gilt: Gut geplant sollte die Anlage sein. Viele Förderungen müssen vor dem Kauf und der Installation der Anlage beantragt und bewilligt werden. Andere Zuschüsse zur energetischen Sanierung erhält man nur mithilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), den zertifizierte Energieberater:innen erstellt haben. Für diese kostenpflichtige Leistung gibt es ebenfalls Fördermittel von der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA).

Eine kostenlose, unverbindliche Energieberatung für Hamburger:innen gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg, eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima finanzierte Leistung. Das niedrigschwellige Angebot gilt telefonisch, online oder in den Beratungsstellen. Sobald die Entscheidung für eine Photovoltaiklösung gefallen ist, steht die Finanzierung an. Als besonderen Anreiz vonseiten des Bundes muss seit Beginn 2023 keine Mehrwertsteuer mehr auf Photovoltaikanlagen entrichtet werden. Das reduziert den Anschaffungspreis und die Kosten für den Einbau der Anlage, die sich über einen zinsgünstigen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) finanzieren lassen.

Bei einigen PV-Anlagen dient der produzierte Solarstrom nur der Selbstversorgung (mit Strom, Solarthermie, Elektromobilität). Viele sind jedoch auf die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz ausgerichtet. Bei Anlagen mit Teileinspeisung ist dies der nicht selbst verbrauchte Überschuss, bei solchen mit Volleinspeisung fließt jede gewonnene Kilowattstunde Solarstrom ins öffentliche Netz. Dafür erhalten die Anlagenbesitzer:innen über die Einspeisevergütung des Netzbetreibers hinaus einen Zuschlag, der über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Die je nach Nutzungsart (Voll-/Teileinspeisung) gestaffelten Tarife sind bei der Bundesnetzagentur nachzulesen. Für Anlagen mit maximal 10 kWp Leistung gibt es 8,20 Cent pro kWh, größere Installationen bis 40 kWp werden mit 7,10 Cent pro eingespeister kWh entlohnt. Auf die erhöhte Einspeisevergütung gelten 20 Jahre Garantie ab Anlageninbetriebnahme.

Nach dem Ende der erhöhten Einspeisevergütung bekommen Besitzer:innen älterer Photovoltaik-Anlagen bis Ende 2027 immer noch den Jahresmarktwert (minus einer Pauschale zur Deckung von Vermarktungskosten des Netzbetreibers) für den in das Netz eingespeisten Strom. Danach sollen ältere PV-Anlagen neueren und effizienteren Modellen weichen. Wer das nicht möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

  • Anlage auf Eigenverbrauch umstellen – ob sich der Kostenaufwand bei der alten Anlage lohnt, zeigt ein Anlagencheck.
  • Anlage repowern – durch den Tausch des Wechselrichters und/oder der Solarmodule lässt sich die Effizienz erhöhen. Diese Maßnahme sollte nur bei ausgeförderten Anlagen getroffen werden, da Förderungen nach dem Umbau nicht weiterlaufen.

Des Weiteren sind die Erträge aus Solarstrom seit 2022 von der Umsatzsteuer befreit, ebenso auf Antrag beim Finanzamt von der Einkommenssteuer, wenn die Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien nicht mehr als 30 kWp Leistung erbringen. Seit Januar 2023 erstreckt sich die Einkommensteuerbefreiung auch auf Anlagen auf Mehrfamilienhäusern mit maximal 15 kWp pro Wohn- oder Geschäftseinheit. Mitunter lassen sich durch Abschreibungsmöglichkeiten der Photovoltaik-Anlage Steuervorteile erzielen, dann ist die Option der Befreiung von der Gewinnerzielungsabsicht nachteilig. Das Thema Photovoltaikanlage und Steuern sparen lohnt also einen genaueren Blick. Steuerberater:innen geben Tipps zur Abschreibung und Anrechnung der Kredittilgungsraten.

Zoomen

Ein ehemaliger Flakbunker an der Neuhöfer Straße 7 in Hamburg-Wilhelmsburg dient als regeneratives Kraftwerk mit Großwärmespeicher. Solarzellen am Süddach helfen dabei, etwa 3.000 umliegende Haushalte mit Wärme und Strom zu versorgen. (Foto: Pauli-Pirat, wikimedia commons)

Photovoltaik-Förderung Hamburg 2024: Maßnahmen des Landes

Abgesehen von den Förderungen bei Solarthermie hat die Hansestadt derzeit nur wenige über die Bundesfördermittel hinausgehende Programme. Mit Inkrafttreten des novellierten Hamburgischen Klimaschutzgesetzes am 1. Januar 2024, sollen spezifische Förderungen zu Photovoltaik in Hamburg noch in 2024 kommen. Bislang stehen dazu jedoch noch keine Details fest. In Sachen Beratung geht der Stadtstaat bereits jetzt einen Schritt weiter.

Mit dem bundesweit geltenden Programm Energie vom Land fördert die Rentenbank Hamburg Investitionen in Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Zu den durch zinsgünstige Darlehen geförderten Anlagen zählt die Photovoltaik auf Produktionsgebäuden der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, auf Gebäuden kommunaler Unternehmen/ländlicher Kommunen sowie gemeinnütziger Organisationen und Vereine des öffentlichen Lebens. Förderfähig sind Freiflächen-, Aufdach- und Floating-Photovoltaikanlagen, unter der Bedingung, dass eine mindestens 50-prozentige Beteiligung der Primär-/Agrarwirtschaft beziehungsweise Landwirtschaft vorliegt.

Dachbegrünung und Dachsanierung mit Förderung für Photovoltaik in Hamburg 2024

Im Rahmen der Hamburger Gründachförderung vergibt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Zuschüsse bei der Dachsanierung mit Gründachanlage. Vorgreifend auf die kommende Solargründachpflicht gibt es im Rahmen des Programms Zuschläge für mit solarer Energiegewinnung kombinierte Extensivbegrünungen von 100 Prozent der Mehrkosten für die Anlagenbefestigung (jedoch höchstens 10 Euro/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche). Wer nach einer technologisch hochwertigen und optisch ansprechenden Solardachlösung sucht oder Denkmalschutzauflagen beachten muss, setzt auf Solardachziegel und hat so auch gleich die Dachabdeckung erledigt.

Zoomen

Dachhandwerker:innen verlegen 2023 Solardachziegel auf sieben Reihenhausdächer in München-Pasing  (Foto: Amelie Niederbuchner, WE SUM GmbH)

Solarthermie-Förderung Hamburg

Mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Wärme“ der IFB Hamburg unterstützt der Stadtstaat Grundeigentümer:innen und Unternehmen durch Zuschüsse unter anderem dann, wenn die Maßnahmen den Anteil erneuerbarer Energien steigern. Diesen Punkt erfüllt die Solarthermie, die deshalb explizit förderfähig ist. Bedingungen sind:

  • Tausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine förderfähige Solarthermieanlage mit einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m² für Wohn- und Nichtwohngebäude, die heizungsunterstützend sind, ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen oder in Wärmenetze einspeisen.
  • Durchführung des verpflichtenden Solarertrag-Monitorings (hier sind zusätzliche Fördermöglichkeiten verfügbar).

Dieser Zuschuss lässt sich mit den Programmen aus Bundesmitteln kombinieren, wahlweise mit der BAFA-Förderung für solarthermische Anlagen/Kesselmodernisierung oder den KfW-Programmen 151, 152, 157, 218 und 430. Die KfW- und BAFA-Förderung schließen einander hingegen aus. 

  1. 1

    Die Förderhöhen betragen:

    Art der AnlageNeubauBestandsbau
    Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung75 €/m² Bruttokollektorfläche100 €/m² Bruttokollektorfläche
    Kombinierte Warmwasserbereitungs- und Heizungsunterstützungsanlagen

    150 €/m²

    Bruttokollektorfläche

    200 €/m² Bruttokollektorfläche 
    Anlagen mit über 200 m² BruttokollektorflächeEinzelfallfestlegungEinzelfallfestlegung

    Für Heizungen gibt es Zuschüsse zwischen 90 und 120 Euro/m² Bruttokollektorfläche, wenn beim Heizungstausch zugleich eine förderfähige Solarthermieanlage installiert wird.

  2. 2

    Die Zuschüsse fürs Solarthermie-Monitoring belaufen sich auf:

    AnlagengrößeZuschuss
    Bruttokollektorfläche 20 bis einschließlich 100 m²2.000 €
    Bruttokollektorfläche 100 bis einschließlich 200 m²3.000 €
    Bruttokollektorfläche über 200 m²Einzelfallfestlegung

     

    Leider gibt es beim IFB-Programm (noch) keine Förderung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.

Wallbox mit Förderung in Hamburg: Solarstrom für Elektroautos

In Sachen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität müssen die Bürger:innen der Hansestadt auf kommende Förderungen für Wallboxen oder Ladestationen auf Firmengeländen hoffen. Immerhin gehört die verbesserte Ladeinfrastruktur zu den Zielen der Klimaschutzgesetznovelle. Es lohnt sich ein Blick auf Programme lokaler Energieversorger, wo es mitunter Angebote gibt.

Welche Zuschüsse es beim Kauf einer privaten Wandladestation für Elektroautos gibt, findest du im Artikel zur Wallbox-Förderung.

 

 

Zuletzt aktualisiert am 12.04.2024

Konfigurator

Finde heraus, wie viel deines Strombedarfs du mit einem Autarq Solardach decken kannst und etwa wie viel es kosten wird.

Zum Konfigurator
05_2880x2880_GER.webp