Photovoltaik-Förderung Hamburg: Das solltest du wissen, wenn du dir in Hamburg eine PV-Lösung zulegen möchtest

Eine stillgelegte Mülldeponie in Georgswerder in Hamburg-Wilhelmsburg wurde 2009-2011 zum Energieberg umgestaltet mit einer 10.000 qm Photovoltaikanlage (Foto: Sebastian Koppehel via Wikipedia Commons)

Mit der Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) von 2020 macht der Senat der Hansestadt die im Dezember 2022 beschlossenen Hamburger Klimaschutzziele gesetzlich bindend. Damit ebnet er zugleich durch Maßnahmen, Pflichten und Subventionen wie Photovoltaik-Förderungen Hamburgs Weg zum Erreichen der Ziele.

Photovoltaik-Föderung Hamburg: Blick auf die Kosten für eine PV-Lösung

Angesichts der bald in allen Bundesländern kommenden oder bereits geltenden Solardachpflicht stellt sich kaum noch die Frage, ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage fürs Dach lohnt. Wer in absehbarer Zeit eine größere Dachsanierung plant, sollte sich bereits jetzt mit dem Thema befassen.

Bei den meisten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) handelt es sich um sogenannte Aufdachanlagen, die auf dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich also nachträglich installieren, wenn die Dachstatik und der Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen auch die Auflagen des Denkmalschutzes.

Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen

Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Photovoltaikanlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
  • Unterkonstruktion der Anlage
  • Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
  • Kabel
  • Stromspeicher (optional)
  • Wallbox (optional)

Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.

Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl was die Leistungen als auch die Preise angeht. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der PV-Anlage:

  • Preis pro Kilowatt Leistung (kWp) – Hersteller und Verbraucherzentralen geben eine Spanne zwischen 1.400 bis 2.400 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen an
  • Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche
  • Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt

Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf Eigentümer zukommenden Kosten zu evaluieren.

Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt. 

Beispielrechnung für die Kosten einer PV-Lösung

Aus unserer Beispielrechnung - siehe „Solaranlage: Diese Kosten kommen auf dich zu“ - lässt sich ersehen, dass sich eine Aufdachanlage inklusive Dachsanierung bei den aktuellen Strompreisen von knapp 50 Cent pro kWh immer lohnt. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 25 Jahren ergeben sich für das Beispielhaus mit den Zahlen aus 2023 folgende Kosten:

Kosten fürAufdachanlage mit 16.260 kWh/JahrAufdachanlage mit 5.417 kWh/JahrSolardachziegel mit 15.280 kWh/Jahr
Dacheindeckung7.200 Euro7.200 EuroIm Preis für die Solarmodule enthalten
Solarmodule31.000 Euro12.500 Euro67.500 Euro
Batteriespeicher18 kWh: 21.600 Euro7 kWh: 8.400 Euro17.000 Euro
Laufende Kosten inklusive Versicherung11.600 Euro4.690 Euro2.500 Euro
Gesamtkosten71.400 Euro32.790 Euro87.000 Euro
Preis pro kWh ohne Einspeisevergütung inklusive Eigenverbrauch17,57 Cent24,21 Cent22,77 Cent
Preis pro kWh mit Einspeisevergütung abzüglich Eigenverbrauch12,30 Cent22,37 Cent17,63 Cent

Die Variante mit Solardachziegeln kann auf lange Sicht sogar die attraktivste sein, denn hierbei entfallen die Kosten für neue Dachziegel. Eine Wartung und Reinigung ist anders als bei Aufdachanlagen nicht nötig. Mittel aus der Photovoltaik-Förderung oder aus verschiedenen Fördertöpfen zur energetischen Dachsanierung reduzieren die benötigte Investitionssumme und senken den Preis pro kWh noch weiter.

Hamburg hat sich bei der Photovoltaik-Förderung einiges vorgenommen

Bereits 2020 hat sich die Hansestadt mit der ersten Fassung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes strenge Richtlinien zur Solardachpflicht und zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten verordnet, die durch die Novelle noch einmal ergänzt und erweitert wurden. Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zeigt sich optimistisch: „Nachdem wir im Dezember das Eckpunktepapier zur Zweiten Fortschreibung des Klimaplans mit verschärften Klimazielen für Hamburg vorgelegt haben, gehen wir nun den zweiten Schritt und schaffen den rechtlichen Rahmen, indem wir diese Ziele im Gesetz verankern. Mit dem heutigen Senatsbeschluss startet der Novellierungsprozess des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Und wir bleiben ehrgeizig: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, wir sind damit noch etwas ehrgeiziger als der Bund. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO2-neutral leben und wirtschaften.“

2024 sollen nach dem Willen des Hamburger Senats die in der Novelle beschlossenen Punkte in Kraft treten. Hamburger:innen sind von da an verpflichtet, ab 2027 beim Tausch ihrer alten Heizung auf Lösungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu setzen. Dazu soll es ab 2024 ein Förderprogramm geben, das Bürger:innen die Investition erleichtert. Neben einer Solargründach-Pflicht ab 2027 gibt es dann für offene Stellplatzanlagen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Seit 2023 gilt bereits eine PV-Anlagenpflicht bei Neubauten. Die Novelle soll noch vor der Sommerpause durch die Bürgerschaft beschlossen werden. Dann müssen schon ab 2024 bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden mit Erneuerung der Dachhaut Photovoltaikanlagen installiert werden (bislang war das ab 2025 vorgesehen) und mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche ausmachen. Eine weitere Säule auf dem Weg zur CO2-Neutralität soll im Ausbau der Infrastruktur für Strom und Wasserstoff bestehen, was auch öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge umfasst. Welche Förderungen es für Photovoltaik in Hamburg schon heute gibt, untersucht dieser Artikel.

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Die Erhebung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) zeigt die Menge an Strom, die Photovoltaiklösungen in Deutschland insgesamt erzeugen – seit 2017 immer mehr (Foto: Statista)

Bundesförderung

Wer für den Einbau von Photovoltaik eine Förderung in Hamburg sucht, kann schon auf Bundesebene einige Töpfe in Anspruch nehmen. Dabei gilt: Gut geplant sollte die Anlage sein. Viele Förderungen müssen vor dem Kauf und der Installation der Anlage beantragt und bewilligt werden. Andere Zuschüsse zur energetischen Sanierung erhält man nur mithilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), den zertifizierte Energieberater:innen erstellt haben. Für diese kostenpflichtige Leistung gibt es ebenfalls Fördermittel von der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA).

Eine kostenlose, unverbindliche Energieberatung für Hamburger:innen gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg, eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima finanzierte Leistung. Das niedrigschwellige Angebot gilt telefonisch, online oder in den Beratungsstellen. Sobald die Entscheidung für eine Photovoltaiklösung gefallen ist, steht die Finanzierung an. Als besonderen Anreiz vonseiten des Bundes muss seit Beginn 2023 keine Mehrwertsteuer mehr auf Photovoltaikanlagen entrichtet werden. Das reduziert den Anschaffungspreis und die Kosten für den Einbau der Anlage, die sich über einen zinsgünstigen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren lassen.

Bei einigen PV-Anlagen dient der produzierte Solarstrom nur der Selbstversorgung (mit Strom, Solarthermie, Elektromobilität). Viele sind jedoch auf die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz ausgerichtet. Bei Anlagen mit Teileinspeisung ist dies der nicht selbst verbrauchte Überschuss, bei solchen mit Volleinspeisung fließt jede gewonnene Kilowattstunde (kWh) Solarstrom ins öffentliche Netz. Dafür erhalten die Anlagenbesitzer:innen über die Einspeisevergütung des Netzbetreibers hinaus einen Zuschlag, der über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Die je nach Nutzungsart (Voll-/Teileinspeisung) gestaffelten Tarife sind bei der Bundesnetzagentur nachzulesen. Auf die erhöhte Einspeisevergütung gelten 20 Jahre Garantie ab Anlageninbetriebnahme.

Nach dem Ende der erhöhten Einspeisevergütung bekommen Besitzer:innen älterer PV-Anlagen bis Ende 2027 immer noch den Jahresmarktwert (minus einer Pauschale zur Deckung von Vermarktungskosten des Netzbetreibers) für den in das Netz eingespeisten Strom. Danach sollen ältere PV-Anlagen neueren und effizienteren Modellen weichen. Wer das nicht möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

  • Anlage auf Eigenverbrauch umstellen – ob sich der Kostenaufwand bei der alten Anlage lohnt, zeigt ein Anlagencheck.
  • Anlage repowern – durch den Tausch des Wechselrichters und/oder der Solarmodule lässt sich die Effizienz erhöhen. Diese Maßnahme sollte nur bei ausgeförderten Anlagen getroffen werden, da Förderungen nach dem Umbau nicht weiterlaufen.

Des Weiteren sind die Erträge aus Solarstrom seit 2022 von der Umsatzsteuer befreit, ebenso auf Antrag beim Finanzamt von der Einkommenssteuer, wenn die Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien nicht mehr als 30 kWp Leistung erbringen. Seit Januar 2023 erstreckt sich die Einkommensteuerbefreiung auch auf Anlagen auf Mehrfamilienhäusern mit maximal 15 kWp pro Wohn- oder Geschäftseinheit. Mitunter lassen sich durch Abschreibungsmöglichkeiten der PV-Anlage Steuer Vorteile erzielen, dann ist die Option der Befreiung von der Gewinnerzielungsabsicht nachteilig. Das Thema Photovoltaikanlage und Steuern sparen lohnt also einen genaueren Blick. Steuerberater:innen geben Tipps zur Abschreibung und Anrechnung der Kredittilgungsraten.

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Ein ehemaliger Flakbunker an der Neuhöfer Straße 7 in Hamburg-Wilhelmsburg dient als regeneratives Kraftwerk mit Großwärmespeicher. Solarzellen am Süddach helfen dabei, etwa 3.000 umliegende Haushalte mit Wärme und Strom zu versorgen. (Foto: Pauli-Pirat, wikimedia commons)

Photovoltaik und ihre Förderung in Hamburg

Abgesehen von den Förderungen bei Solarthermie hat die Hansestadt derzeit nur wenige über die Bundesfördermittel hinausgehende Programme. Sobald die Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes 2024 in Kraft tritt, sollen jedoch spezifische Förderungen zu Photovoltaik in Hamburg kommen. In Sachen Beratung geht der Stadtstaat bereits jetzt einen Schritt weiter.

Mit dem bundesweit geltenden Programm Energie vom Land fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank Hamburg Investitionen in Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Zu den durch zinsgünstige Darlehen geförderten Anlagen zählt die Photovoltaik auf Produktionsgebäuden der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft, auf Gebäuden kommunalnaher Unternehmen/ländlicher Kommunen sowie gemeinnütziger Organisationen und Vereine des öffentlichen Lebens. Förderfähig sind Freiflächen-, Aufdach- und Floating-Photovoltaikanlagen, unter der Bedingung, dass eine mind. 50-prozentige Beteiligung der Primär-/Agrarwirtschaft beziehungsweise Landwirtschaft vorliegt.

 

Dachbegrünung und Dachsanierung mit Förderung in Hamburg

Im Rahmen der Hamburger Gründachförderung vergibt die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB Zuschüsse bei der Dachsanierung mit Gründachanlage. Vorgreifend auf die kommende Solargründachpflicht gibt es im Rahmen des Programms Zuschläge für mit solarer Energiegewinnung kombinierte Extensivbegrünungen von 100 Prozent der Mehrkosten für die Anlagenbefestigung (jedoch höchstens 10 Euro/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche). Wer nach einer technologisch hochwertigen und optisch ansprechenden Solardachlösung sucht oder Denkmalschutzauflagen beachten muss, setzt auf Solardachziegel und hat so auch gleich die Dachabdeckung erledigt.

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Dachhandwerker verlegen 2023 Solardachziegel auf sieben Reihenhausdächer in München-Pasing  (Foto: Amelie Niederbuchner, WE SUM GmbH)

Solarthermie Förderung Hamburg

Mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Wärme“ der IFB Hamburg unterstützt der Stadtstaat Grundeigentümer:innen und Unternehmen durch Zuschüsse, unter anderem, wenn die Maßnahmen den Anteil erneuerbarer Energien steigern. Diesen Punkt erfüllt die Solarthermie, die deshalb explizit förderfähig ist. Bedingungen sind:

  • Tausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine förderfähige Solarthermieanlage mit einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m² für Wohn- und Nichtwohngebäude, die heizungsunterstützend sind, ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen oder in Wärmenetze einspeisen.
  • Durchführung des verpflichtenden Solarertrag-Monitorings (hier sind zusätzliche Fördermöglichkeiten verfügbar).

Diese Förderung lässt sich mit den Programmen aus Bundesmitteln kombinieren, wahlweise mit der BAFA-Förderung für solarthermische Anlagen/Kesselmodernisierung oder den KfW-Programmen 151, 152, 157, 218 und 430. Die KfW- und BAFA-Förderung schließen einander hingegen aus. 

Die Förderhöhen betragen:

Art der AnlageNeubauBestandsbau
Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung75 €/m² Bruttokollektorfläche100 €/m² Bruttokollektorfläche
Kombinierte Warmwasserbereitungs- und Heizungsunterstützungsanlagen150 €/m²
Bruttokollektorfläche
200 €/m² Bruttokollektorfläche
Anlagen mit über 200 m² BruttokollektorflächeEinzelfallfestlegungEinzelfallfestlegung

Für eine Förderung für Heizungen gibt es Zuschüsse zwischen 90 und 120 Euro/m² Bruttokollektorfläche, wenn beim Heizungstausch zugleich eine förderfähige Solarthermieanlage installiert wird.
Die Zuschüsse fürs Solarthermie-Monitoring belaufen sich auf:
 

AnlagengrößeZuschuss
Bruttokollektorfläche 20 bis einschließlich 100 m²2.000 €
Bruttokollektorfläche 100 bis einschließlich 200 m²3.000 €
Bruttokollektorfläche über 200 m²Einzelfallfestlegung

Leider gibt es beim IFB-Programm (noch) keine Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher.

 

Wallbox mit Förderung in Hamburg

In Sachen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität müssen die Bürger:innen der Hansestadt auf kommende Förderungen für Wallboxen oder Ladestationen auf Firmengeländen hoffen. Immerhin gehört die verbesserte Ladeinfrastruktur zu den Zielen der Klimaschutzgesetznovelle. Es lohnt sich ein Blick auf Programme lokaler Energieversorger, wo es mitunter Angebote gibt.

Welche Zuschüsse es beim Kauf einer privaten Wandladestation für Elektroautos gibt, findest du im Artikel zur Wallbox-Förderung.

Besonderheiten bei der Förderung der Photovoltaik in Hamburg

Sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsbauten müssen Hamburgs Bauherr:innen und Eigentümer:innen zukünftig verpflichtend alte Heizungen gegen solche mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien austauschen und auf neu errichteten oder sanierten Dächern die Solardachpflicht mit Dachbegrünung befolgen. Damit setzt sich Hamburg große Ziele für Klimaschutz und CO2-Neutralität. Der Senat stellt zur Realisierung der Maßnahmen Fördermittel in Aussicht, ohne deren Art und Höhe bislang genauer auszuführen. Bereits heute gibt es im Stadtstaat Möglichkeiten, Mieterstromprojekte in Angriff zu nehmen.

Fazit

Auch Hamburger:innen möchten und können einen Beitrag zur Energiewende leisten und in eine Photovoltaiklösung investieren. Dazu tragen die kombinierten Förderungen des Bundes und Landes bei, die künftig um gezielte weitere Landesförderprogramme ergänzt werden sollen. Da die Photovoltaik eine wichtige Säule zur Erreichung der Klimaschutzziele darstellt, sollten sich Bauherr:innen bereits jetzt über Photovoltaik-Förderungen in Hamburg für kombinierte Solar- und Gründächer informieren.

 

 

Kathrin Brückmann, letzte Aktualisierung am 23.08.2023

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