Solardachpflicht: Diese Regeln gelten jetzt ☀ Autarq

Solardachpflicht: Was bedeutet sie für dich als Bauherr:in oder Sanierer:in?

Solardach-Pflicht: Für jedes Bundesland anders. (Foto: Mari Helin via Unsplash)

Dächer sollen nicht nur vor Regen und Kälte schützen. In Zukunft muss das Dach über dem Kopf einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Solardachpflicht schreibt auf Bundesebene, je Bundesland und teils sogar auf kommunaler Ebene vor, woran sich Bauherr:innen und Sanierer:innen zu halten haben. Photovoltaik wird in vielen Städten und Gemeinden Normalität.

Was bedeutet die Solardachpflicht und warum gibt es sie?

Die Solarpflicht ist eine Verpflichtung, bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Gebäuden eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen zu erzeugen oder einen Mindestanteil der Dachfläche mit PV-Anlagen zu belegen. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und betreffen in der Regel Dächer mit einer bestimmten Größe und Neigung. Beschlossen wurde die Solardachpflicht von der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Das Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen, um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.

Eine bundesweite Solardachpflicht soll für gewerbliche Neubauten eingeführt werden und für private Neubauten als „die Regel” gelten. Wie und wann wurde noch nicht festgelegt. Im Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP heißt es: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Nach derzeitigem Stand existieren Photovoltaik-Pflichten in verschiedenen Ausführungen je Bundesland und teils auf kommunaler Ebene.

Ebenfalls unklar ist, was im Europaparlament zur Solarpflicht beschlossen werden soll. Pläne werden derzeit noch diskutiert. Beschlüsse werden Einfluss auf das weitere Vorgehen in Deutschland haben.

Was ändert sich mit der Solarpflicht?

Die Solardachpflicht hat vor allem Auswirkungen auf Neubauten und größere Dachsanierungen. Hier müssen Bauherr:innen und Sanierer:innen künftig darauf achten, dass ein bestimmter Anteil ihrer Dachfläche mit PV-Lösungen belegt oder eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt werden soll. Aber auch Architekt:innen und Dachdecker:innen sind von der Solardachpflicht betroffen, da sie bei der Planung und Umsetzung entsprechende Vorgaben berücksichtigen müssen.

Ein Beispiel:
In Baden-Württemberg müssen nach dem Klimaschutzgesetz BW im Regelfall mindestens 60 % der betroffenen Dachfläche mit einer PV-Anlage belegt werden. Anstelle einer Mindestfläche kann außerdem die Leistung zählen: Die Photovoltaikanlage muss eine installierte Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche leisten können.

Welche Auswirkungen hat die Solardachpflicht auf Neubauten?

Für Neubauten bedeutet die Solardachpflicht in der Regel, dass eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt werden muss. Diese Vorgaben sind je nach Bundesland unterschiedlich und betreffen häufig Dächer mit einer Größe von mehr als 50 Quadratmetern. Die genauen Vorgaben und Ausnahmen sollten im Vorfeld mit einer / einem örtlichen Klimaschutzmanager:in oder Energieberater:in abgeklärt werden.

Welche Auswirkungen hat die Solardachpflicht auf Dachsanierungen?

Eine Solaranlage kann zur Pflicht bei Dachsanierungen werden. Es muss künftig darauf geachtet werden, dass eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt oder eine bestimmter Anteil der Dachfläche mit PV-Anlagen belegt wird. Im Normalfall hat ein Dach keine Solarlösung, sodass Sanierer:innen prüfen, welche Solardachlösung für ihr Dach in Frage kommt. Es bieten sich zum Beispiel eine Aufdachanlage oder eine Dachdeckung mit Solardachziegeln an.

Bei einer Dachsanierung sollte ein:e Energieberater:in hinzugezogen werden, um einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen. Für die Beantragung vieler Fördermittel ist ein ISFP Voraussetzung und damit auch ein:e Energieberater:in.

Welche PV-Pflichten gelten bundesweit?

Die Solarpflicht soll in Zukunft bundesweit gelten und wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert sein. Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent angehoben werden. Nach aktuellem Stand wurden noch keine Pflichten zur Stromgewinnung auf Dächern zur bundesweiten Umsetzung formuliert. Stattdessen müssen Bauherr:innen und Sanierer:innen sich über die jeweiligen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern informieren.

Welche Solarpflichten gelten in den einzelnen Bundesländern?

Die genauen Vorgaben zur Solardachpflicht können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, beginnen zu unterschiedlichen Stichtagen und sind teilweise noch in Planung oder werden in Zukunft in Kraft treten. In einigen Bundesländern sind Ausnahmen für bestimmte Gebäudearten oder -nutzungen vorgesehen. Auch die Größe des Dachs und die Neigung können eine Rolle spielen. Bauherr:innen und Sanierer:innen sollten sich daher im Vorfeld über die konkreten Vorgaben in ihrem Bundesland informieren.

Seriöse Informationen zu den jeweiligen Vorgaben findest du zum Beispiel auf den Webseiten der Behörden, der Architektenkammer und von Energieberater:innen. Achte bei einer Suche im Internet darauf, von welcher Quelle die Information stammt.

Aktuell gilt zur Solardachpflicht Folgendes pro Bundesland (Stand 5. Mai 2023):

BundeslandGreift eine Solardachpflicht?Details
Baden- Württemberg
  • Ab 1. Januar 2022 für Nichtwohngebäude
  • Ab 1. Mai 2022 bei Neubauten von Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2023 bei grundlegenden Dachsanierung
  • Photovoltaik oder Solarthermie
  • Mind. 60 Prozent der Dachfläche
  • Max. 20 Grad Neigung bei Flachdach
  • 20 bis max. 60 Grad Neigung bei Steildach
  • Dachfläche verpachten möglich
Bayern
  • Ab 1. März 2023 für Gewerbe- und Industriegebäude
  • Ab 1. Juli 2023 für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2025 bei Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden

 

  • Eine Soll-Bestimmung ab dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude (Neubauten und Dachsanierung)
  • Gilt nicht für Dächer mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmeter
  • Photovoltaik oder Solarthermie
  • Mind. ein Drittel der Dachfläche
Berlin
  • Ab 1. Januar für alle Neubauten und Dachsanierungen egal, ob Nicht-Wohngebäude oder Wohngebäude
  • Gilt nicht für Häuser mit Nutzfläche kleiner 50 Quadratmeter
  • Photovoltaik oder Solarthermie
  • Mind. 30 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und Nettodachfläche bei bestehenden Gebäuden
Brandenburg
  • In Planung: Soll ab Ende 2023 für öffentliche Gebäude gelten und für Privateigentümer:innen freiwillig
  • Gilt nicht für Dächer mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmeter
    Mind. 50 Prozent der Dachfläche
Bremen
  • In Planung: Ab 1. Juli 2024 für Dachsanierungen
  • In Planung: Ab 1. Juli 2025 für Neubauten
  • Mind. 50 Prozent der Dachfläche
Hamburg
  • Ab 1. Januar 2023 für Neubauten
  • Ab 1. Januar 2024 für Dachsanierungen
  • Mind. 30 Prozent der Bruttodachfläche
Hessen
  • Ab 1. November 2022 für landeseigene Gebäude und für neue Parkplätze
  • Mindestabstand von 1,25 Metern der Anlage zu Nachbardächern. Steht eine Brandschutzmauer dazwischen, verringert sich der Abstand
  • Neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen
Mecklenburg- Vorpommern
  • In Planung
  • ---
Niedersachsen
  • Ab 1. Januar 2023 auf gewerblichen Neubauten
  • Ab 1. Januar 2024 für nicht öffentliche Neubauten
  • Ab 1. Januar 2025 bei grundlegenden Dachsanierungen
  • Greift ab 75 Quadratmetern Dachfläche
  • Mind. 50 Prozent der Dachfläche mit PV-Anlage ausstatten
Nordrhein- Westfalen
  • Ab 1. Januar 2022 für Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen
  • In 2023 für alle öffentlichen Liegenschaften
  • Ab 1. Januar 2024 für alle gewerblichen Neubauten
  • Ab 1. Januar 2024 für Dachsanierungen bei kommunalen Liegenschaften
  • Ab 1. Januar 2025 für private Neubauten
  • Ab 1. Januar 2026 für Dachsanierungen von privaten und gewerblichen Gebäuden
  • Ausnahme für Parkplätze, die sich unmittelbar entlang öffentlicher Straßen befinden und falls die Umsetzung öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht
  • Photovoltaik oder Solarthermie
Rheinland-Pfalz
  • Ab 1. Januar 2023 für gewerblich genutzte Neubauten und gewerblich genutzte Parkplätze
  • Gewerbliche Neubauten mit mind. 100 Quadratmetern
  • Gewerblich genutzte Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen
  • Photovoltaik oder Solarthermie
Saarland
  • In Planung
  • ---
Sachsen
  • In Planung
  • ---
Sachsen-Anhalt
  • Derzeit nicht in Planung
  • ---
Schleswig-Holstein
  • Ab 1. Januar 2022 für gewerblich genutzte Gebäude und Parkplätzen
  • Mindestens 10 Prozent der Dachfläche
  • Gewerblich genutzte Parkplätze mit mindestens 100 Stellplätzen
Thüringen
  • In Planung
  • ---

Auf kommunaler Ebene wurden zudem eigene Solardachpflichten beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konstanz, Tübingen, Waiblingen, Amberg, Pfaffenhofen, Wiesbaden, Bonn und Gütersloh.

Was ändert sich für Bauherr:innen?

Für Bauherr:innen bedeutet die Photovoltaik-Pflicht in manchen Orten, dass sie bei der Planung ihres Neubaus darauf achten müssen, dass eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt oder eine Mindestfläche des Daches mit einer PV-Anlage versehen wird. In der Regel hilft dir ein:e Architekt:in dabei, die Möglichkeiten und Vorgaben zur Solardachpflicht abzuklären. Bei einem Neubau müssen Bauherr:innen ab sofort je Bundesland die Kosten zur Anschaffung und Installation einer Anlage einplanen.

Ein Beispiel:
Möchtest du zum Beispiel in Berlin ein Wohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern bauen, greift seit dem 1. Januar 2023 die Solardachpflicht. Bauherr:innen müssen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit PV-Anlagen belegen. Besitzt der Neubau maximal zwei Wohnungen (hierunter fallen Ein- und Zweifamilienhäuser), reicht eine installierte Leistung von mindestens 2 Kilowatt aus. Bei Neubauten mit drei bis maximal fünf Wohnungen soll die installierte Leistung mindestens 3 Kilowatt erreichen und bei sechs bis maximal zehn Wohnungen sind es mindestens 6 Kilowatt. Die Photovoltaikanlage darf neben dem Dach auch an der Gebäudefassade angebracht werden und statt der PV-Anlage können Bauherr:innen eine Solarthermie-Anlage installieren.

Tipp: Überprüfe, welche Förderprogramme es gibt

Was ändert sich für Architekt:innen?

Auch Architekt:innen sind von der Solardachpflicht betroffen und müssen bei der Planung von Neubauten oder größeren Dachsanierungen darauf achten, wie groß und mit welcher Neigung Dächer angelegt werden sollen. Die Ausrichtung des Dachs zur optimalen Stromgewinnung kann ebenfalls eine Rolle spielen und die Optik der PV-Anlage sollte für ein harmonisches Gesamtbild nicht außer Acht gelassen werden.

Was ändert sich für Dachdecker:innen?

Für Dachdecker:innen ergeben sich durch die Solardachpflicht neue Aufgaben. Sie müssen sich mit der Installation von Photovoltaikanlagen oder Solardachziegeln auskennen und diese fachgerecht auf dem Dach montieren können. Bei einer Montage-Schulung können Dachdecker:innen das benötigte Wissen erlernen. 

Erfahrungsbericht: Lies hier über eine Medienbegleitung einer Dachsanierung in München-Pasing inklusive einer Reportage zu Dachdecker:innen, die zum ersten Mal ein Dach mit Solardachziegeln decken.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Solardachpflicht umzusetzen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Solardachpflicht umzusetzen.

Photovoltaikanlage

Eine Möglichkeit ist die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Dach oder als Ergänzung zu einem neuen Dach. Hier solltest du die Vorgaben des Bundeslandes zur PV-Pflicht und die statischen Anforderungen des Dachs berücksichtigen.

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Nachrüstung einer Photovoltaikanlage zur Erfüllung der PV-Pflicht.

Eine Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, ist eine technische Anlage, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt. Sie besteht aus mehreren Solarzellen, die in Solarmodulen zusammengefasst sind. Wenn das Sonnenlicht auf die Solarzellen trifft, erzeugen sie durch den photovoltaischen Effekt einen Gleichstrom. Dieser Gleichstrom wird dann über Wechselrichter in den für den Haushaltsgebrauch geeigneten Wechselstrom umgewandelt. Die so erzeugte elektrische Energie kann entweder direkt vor Ort genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Solardachziegel

Eine weitere Möglichkeit ist die Installation von Solardachziegeln mit einer integrierten Solarlösung. Diese bieten den Vorteil, dass sie optisch nicht von herkömmlichen Dachziegeln zu unterscheiden sind und somit ein harmonisches Gesamtbild ergeben. Das Gewicht der Solardachziegel entspricht in etwa dem der Original-Dachziegel, so dass die Tragfähigkeit des Daches nicht beeinträchtigt wird.

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Solardachziegeln als Alternative zu Dächern mit Photovoltaikanlage.

Technisch gesehen bestehen Solardachziegel aus mehreren Schichten. Die oberste Schicht ist normalerweise gehärtetes Glas, das eine gute Lichtdurchlässigkeit bietet. Darunter befindet sich eine Schicht aus Solarzellen, die den Photovoltaik-Effekt nutzen, um Sonnenlicht in elektrischen Strom umzuwandeln. Die Ziegel werden im Falle der Autarq Technologie in Kleinspannung miteinander verbunden und als Stromerzeuger über einen Kabelbaum, Wandler und Wechselrichter an das elektrische System des Gebäudes angeschlossen.

Solarthermische Anlage

In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kannst du zur Erfüllung der Solardachpflicht außerdem anstelle einer PV-Anlage eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installieren.

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Benötigst du Wärme statt Strom? Teils kann die Solardachpflicht mit einer solarthermischen Anlage erfüllt werden. (Foto: Naked Energy via nakedenergy.co.uk)

Solarthermie bezieht sich auf die Erzeugung von Wärme mit Hilfe der Sonnenenergie. Im Gegensatz zur Photovoltaik, die Strom erzeugt, dienen Solarthermieanlagen dazu, Trinkwasser und in größeren Ausführungen auch Heizungswasser zu erwärmen. Eine solarthermische Anlage besteht aus Solarkollektoren auf dem Dach, einem Pufferspeicher und einem Röhrensystem, das die Solarflüssigkeit durch das Haus und die Kollektoren führt. Die Solarflüssigkeit wird durch die Sonnenenergie erhitzt und zum Speicher gepumpt. Es gibt verschiedene Arten von Kollektoren, darunter Flachkollektoren, Röhrenkollektoren und Hybridkollektoren. Der Solarspeicher kann entweder ein Trinkwasserspeicher sein, der nur warmes Wasser bereitstellt, oder ein Kombispeicher, der sowohl Trinkwasser als auch Heizungswasser erwärmt. Für die ausschließliche Nutzung zur Beheizung kann ein Pufferspeicher verwendet werden.

Zusammenfassung

Die Solardachpflicht ist eine Verpflichtung, bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Gebäuden eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen zu erzeugen oder einen Mindestanteil der Dachfläche mit PV-Anlagen zu bedecken. In manchen Fällen kann eine solarthermische Anlage anstelle von Photovoltaik installiert werden. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und teilweise sogar auf kommunaler Ebene und betreffen in der Regel Dächer mit einer bestimmten Größe und Neigung.

Eine reine Information ist hier nicht ausreichend. Viele Architekt:innen und Dachhandwerksbetriebe haben längst begonnen, sich in die Anforderungen, Möglichkeiten der Bauausführung und Umsetzung einzuarbeiten. Für die verschiedenen Solarlösungen bestehen bereits umfangreiche fachliche Erfahrungen und Routinen.

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, die Solardachpflicht umzusetzen, wie die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Dach, einer solarthermische Anlage oder die Installation von Solardachziegeln mit integrierter Solarlösung.

Was auf Bundesebene und in der EU als Solargesetz beschlossen werden soll, steht noch nicht fest. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Solardachpflicht zur Normalität wird.

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