Solardachpflicht: Was bedeutet sie für dich als Bauherr:in oder Sanierer:in?

Solardach-Pflicht: Für jedes Bundesland anders. (Foto: Mari Helin via Unsplash)

Dächer sollen nicht nur vor Regen und Kälte schützen. In Zukunft muss das Dach über dem Kopf einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Solardachpflicht schreibt auf Bundesebene, je Bundesland und teils sogar auf kommunaler Ebene vor, woran sich Bauherr:innen und Sanierer:innen zu halten haben. Photovoltaik wird in vielen Städten und Gemeinden Normalität.

Was bedeutet die Solardachpflicht und warum gibt es sie?

Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Vorgabe, bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Gebäuden eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen zu erzeugen oder einen Mindestanteil der Dachfläche mit PV-Anlagen zu belegen. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und betreffen in der Regel Dächer mit einer bestimmten Größe und Neigung. Beschlossen wurde die Solardachpflicht von der Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Mit dem Begriff „Pflicht“ assoziieren viele Menschen einen tatsächlichen Zwang, die Vorgabe soll jedoch vor allem als Anreiz für Sanierende oder Neubauende dienen, sich intensiv mit dem Thema Solar auseinanderzusetzen – und so einen positiven Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten. Letztlich kann jedes Dach und jedes Solarelement die Energiewende vorantreiben.

Eine bundesweite Solardachpflicht soll daher zunächst für gewerbliche Neubauten eingeführt werden und für private Neubauten als „die Regel” gelten. Wie und wann wurde noch nicht festgelegt. Im Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP heißt es: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Nach derzeitigem Stand existieren Photovoltaik-Pflichten in verschiedenen Ausführungen je Bundesland und teils auf kommunaler Ebene. Entsprechende Förderungen, Energieberatung und Informationsangebote (beispielsweise durch die Verbraucherzentralen) sind flächendeckend vorhanden.

Solarpflicht auf EU-Ebene?

Ebenfalls unklar ist, was im Europaparlament zur Solarpflicht beschlossen werden soll. Pläne wurden und werden nebst wirtschaftlichen Faktoren für die Solarindustrie derzeit noch diskutiert. Zum Beispiel soll „die Installation von Solaranlagen bis 2030 auch in neuen Wohngebäuden verpflichtend werden, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist”. Solche Beschlüsse können dann Einfluss auf das weitere Vorgehen in Deutschland haben.

Was ändert sich mit der Solarpflicht?

Die Solardachpflicht hat vor allem Auswirkungen auf Neubauten und größere Dachsanierungen. Hier müssen Bauherr:innen und Sanierer:innen nun künftig darauf achten, dass ein bestimmter Anteil ihrer Dachfläche mit PV-Lösungen belegt oder eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt werden soll. Aber auch Architekt:innen und Dachdecker:innen sind von der Solardachpflicht betroffen, da sie bei der Planung und Umsetzung entsprechende Vorgaben berücksichtigen müssen.

 

Beispiel PV-Pflicht Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg müssen nach dem Klimaschutzgesetz BW im Regelfall mindestens 60 % der betroffenen Dachfläche (also bei Nichtwohngebäuden, Neubauten von Wohngebäuden und grundlegenden Dachsanierungen – genauere Angaben findest du in unserer Tabelle weiter unten) mit einer PV-Anlage belegt werden. Anstelle einer Mindestfläche kann außerdem die Leistung zählen: Die Photovoltaikanlage muss eine installierte Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche leisten können.

Welche Auswirkungen hat die Solardachpflicht auf Neubauten?

Eine Solaranlage kann bei Dachsanierungen zur Vorschrift werden. Es muss künftig darauf geachtet werden, dass eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt oder ein bestimmter Anteil der Dachfläche mit PV-Anlagen belegt wird. Dafür bieten sich zum Beispiel eine Aufdachanlage oder eine Dachdeckung mit Solardachziegeln an. Zur Beratung zur Solardachpflicht, sämtlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen  und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sollten Sanierende eine:n Energieberater:in hinzuziehen. Der iSFP ist Voraussetzung für zahlreiche Fördermittel.

Welche Auswirkungen hat die Solardachpflicht auf Dachsanierungen?

Eine Solaranlage kann zur Pflicht bei Dachsanierungen werden. Es muss künftig darauf geachtet werden, dass eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt oder eine bestimmter Anteil der Dachfläche mit PV-Anlagen belegt wird. Im Normalfall hat ein Dach keine Solarlösung, sodass Sanierer:innen prüfen, welche Solardachlösung für ihr Dach in Frage kommt. Es bieten sich zum Beispiel eine Aufdachanlage oder eine Dachdeckung mit Solardachziegeln an.

Welche PV-Pflichten gelten bundesweit?

Die Solarpflicht soll einmal bundesweit gelten – zumindest hat die aktuelle Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass in Zukunft alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Dies wird zunächst für gewerbliche Dachflächen gelten, jedoch soll Solar auf Privateigentum ebenfalls „die Regel“ werden.


Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht Ähnliches vor: Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent angehoben werden. Noch gibt es jedoch keine bundesweit einheitliche PV-Pflicht. Stattdessen müssen Bauherr:innen und Sanierer:innen sich über die jeweiligen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern informieren.

Welche Solarpflichten gelten in den einzelnen Bundesländern?

Die genauen Vorgaben zur Solardachpflicht können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, beginnen zu unterschiedlichen Stichtagen und sind teilweise noch in Planung oder werden in Zukunft in Kraft treten. In einigen Bundesländern sind Ausnahmen für bestimmte Gebäudearten oder -nutzungen vorgesehen. Auch die Größe des Dachs und die Neigung können eine Rolle spielen. Bauherr:innen und Sanierer:innen sollten sich daher im Vorfeld über die konkreten Vorgaben in ihrem Bundesland informieren.

Seriöse Informationen zu den jeweiligen Vorgaben findest du zum Beispiel auf den Webseiten der Behörden, der Architektenkammer und von Energieberater:innen. Achte bei einer Suche im Internet darauf, von welcher Quelle die Information stammt.

Aktuell gilt zur Solardachpflicht Folgendes pro Bundesland (Stand 2. Februar 2024):

BundeslandGreift eine Solardachpflicht?Details
Baden- Württemberg
  • Seit 1. Januar 2022 für Nichtwohngebäude
  • Seit 1. Mai 2022 bei Neubauten von Wohngebäuden
  • Seit 1. Januar 2023 bei grundlegender Dachsanierung
  • Photovoltaik oder Solarthermie
  • Mind. 60 Prozent der Dachfläche sind mit PV auszustatten
  • Max. 20 Grad Neigung bei Flachdach; 20 bis max. 60 Grad Neigung bei Steildach
  • Verpachten d. Dachfläche möglich
  • Gilt auch bei neuen Parkplätzen mit mind. 35 Stellplätzen
Bayern
  • Seit 1. März 2023 für Gewerbe- und Industriegebäude
  • Seit 1. Juli 2023 für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2025 bei Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden

 

  • Soll-Bestimmung ab 1. Januar 2025 für Wohngebäude (Neubauten und Dachsanierung mit Erneuerung der Dachhaut)
  • Greift ab einer Dachfläche von 50 Quadratmeter
  • Photovoltaik oder Solarthermie
  • Mind. ein Drittel der Dachfläche ist mit PV auszustatten
Berlin
  • Seit 1. Januar 2023 für alle Neubauten (privat & gewerblich) und starken Dachsanierungen
  • Greift ab einer Nutzfläche ab 50 Quadratmeter
  • Photovoltaik oder Solarthermie
  • Mind. 30 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und Nettodachfläche bei bestehenden Gebäuden sind mit PV auszustatten
Brandenburg
  • Ab 1. Juni 2024 für alle Neubauten (privat & gewerblich) und Dachsanierungen mit Erneuerung der Dachhaut
  • Greift ab einer Dachfläche von 50 Quadratmeter
  • Mind. 50 Prozent der Dachfläche sind mit PV auszustatten
Bremen
  • Ab 1. Juli 2024 für Dachsanierungen
  • Ab 1. Juli 2025 für alle Neubauten
  • Greift ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern
  • Mind. 50 Prozent der Dachfläche sind mit PV auszustatten
  • Solarthermie teilw. anerkannt
Hamburg
  • Seit 1. Januar 2023 für alle Neubauten
  • Seit 1. Januar 2024 für Dachsanierungen mit Erneuerung der Dacheindeckung
  • Greift ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern
  • Mind. 30 Prozent der Dachfläche sind mit PV auszustatten
Hessen
  • Seit 1. November 2022 nur für landeseigene Gebäude
  • Gilt auch für neue landeseigene Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen
Mecklenburg- Vorpommern
  • In Planung
     -
Niedersachsen
  • Seit 1. Januar 2023 auf gewerblichen Neubauten
  • Seit 1. Januar 2023 „PV-ready” für private Neubauten
  • Ab 1. Januar 2025 für alle Neubauten bei grundlegenden Dachsanierungen
  • Greift ab einer Dachfläche von 75 Quadratmetern
  • Mind. 50 Prozent der Dachfläche mit PV auszustatten
Nordrhein- Westfalen
  • Seit 1. Januar 2023 für alle öffentlichen Liegenschaften
  • Seit 1. Januar 2024 für alle gewerblichen Neubauten
  • Seit 1. Juli 2024 für Dachsanierungen bei kommunalen Liegenschaften
  • Ab 1. Januar 2025 für private Neubauten
  • Ab 1. Januar 2026 für Dachsanierungen von privaten und gewerblichen Gebäuden
  • Greift ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern
  • Photovoltaik oder Solarthermie
  • Gilt auch für Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen
Rheinland-Pfalz
  • Seit 1. Januar 2023 für gewerblich genutzte Neubauten und gewerblich genutzte Parkplätze
  • Seit 1. Januar 2024 für öffentliche Gebäude und überwiegend gewerblich genutzte Neubauten
  • Seit 1. Januar 2024 „PV-ready” für private Neubauten und umfassende Dachsanierungen
  • Greift bei gewerblichen Neubauten ab einer Dachfläche von 100 Quadratmetern
  • Gilt auch für neue Überdachungen von gewerblich genutzten Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen
  • private Neubauten oder Dachsanierungen müssen „PV-ready” durchgeführt werden
  • Photovoltaik, Solarthermie oder PV im Verbund mit Dachbegrünung
Saarland
  • In Planung
    -
Sachsen
  • In Planung
    -
Sachsen-Anhalt
  • Ggf. in Planung
    -
Schleswig-Holstein
  • Seit 1. Januar 2023 für Neubauten und Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden
  • Umfassendere Pflichten für 2025 in Planung
  • Gilt auch für gewerblich genutzte Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen
Thüringen
  • Ggf. in Planung
    -

Auf kommunaler Ebene wurden zudem eigene Solardachpflichten beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konstanz, Tübingen, Waiblingen, Amberg, Pfaffenhofen, Wiesbaden, Bonn und Gütersloh.

Was ändert sich für Bauherr:innen?

Für Bauherr:innen bedeutet die Photovoltaik-Pflicht in manchen Orten, dass sie bei der Planung ihres Neubaus darauf achten müssen, dass eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen erzeugt oder eine Mindestfläche des Daches mit einer PV-Anlage versehen wird. In der Regel hilft dir ein:e Architekt:in dabei, die Möglichkeiten und Vorgaben zur Solardachpflicht abzuklären. Bei einem Neubau müssen Bauherr:innen ab sofort je Bundesland die Kosten zur Anschaffung und Installation einer Anlage einplanen.

Ein Beispiel:
Möchtest du zum Beispiel in Berlin ein Wohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern bauen, greift seit dem 1. Januar 2023 die Solardachpflicht. Bauherr:innen müssen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit PV-Anlagen belegen. Besitzt der Neubau maximal zwei Wohnungen (hierunter fallen Ein- und Zweifamilienhäuser), reicht eine installierte Leistung von mindestens 2 Kilowatt aus. Bei Neubauten mit drei bis maximal fünf Wohnungen soll die installierte Leistung mindestens 3 Kilowatt erreichen und bei sechs bis maximal zehn Wohnungen sind es mindestens 6 Kilowatt. Die Photovoltaikanlage darf neben dem Dach auch an der Gebäudefassade angebracht werden und statt der PV-Anlage können Bauherr:innen eine Solarthermie-Anlage installieren.

Tipp: Überprüfe, welche Förderprogramme es gibt

Was ändert sich für Architekt:innen?

Auch Architekt:innen sind von der Solardachpflicht betroffen und müssen bei der Planung von Neubauten oder größeren Dachsanierungen darauf achten, wie groß und mit welcher Neigung Dächer angelegt werden sollen. Die Ausrichtung des Dachs zur optimalen Stromgewinnung kann ebenfalls eine Rolle spielen und die Optik der PV-Anlage sollte für ein harmonisches Gesamtbild nicht außer Acht gelassen werden.

Was ändert sich für Dachdecker:innen?

Für Dachdecker:innen ergeben sich durch die Solardachpflicht neue Aufgaben. Sie müssen sich mit der Installation von Photovoltaikanlagen oder Solardachziegeln auskennen und diese fachgerecht auf dem Dach montieren können. Bei einer Montage-Schulung können Dachdecker:innen das benötigte Wissen erlernen. 

Erfahrungsbericht: Lies hier über eine Medienbegleitung einer Dachsanierung in München-Pasing inklusive einer Reportage zu Dachdecker:innen, die zum ersten Mal ein Dach mit Solardachziegeln decken.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Solardachpflicht umzusetzen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Solardachpflicht umzusetzen.

Photovoltaikanlage

Eine Möglichkeit ist die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Dach oder als Ergänzung zu einem neuen Dach. Hier solltest du die Vorgaben des Bundeslandes zur PV-Pflicht und die statischen Anforderungen des Dachs berücksichtigen.

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Nachrüstung einer Photovoltaikanlage zur Erfüllung der PV-Pflicht.

Eine Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, ist eine technische Anlage, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt. Sie besteht aus mehreren Solarzellen, die in Solarmodulen zusammengefasst sind. Wenn das Sonnenlicht auf die Solarzellen trifft, erzeugen sie durch den photovoltaischen Effekt einen Gleichstrom. Dieser Gleichstrom wird dann über Wechselrichter in den für den Haushaltsgebrauch geeigneten Wechselstrom umgewandelt. Die so erzeugte elektrische Energie kann entweder direkt vor Ort genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Solardachziegel

Eine weitere Möglichkeit ist die Installation von Solardachziegeln mit einer integrierten Solarlösung. Diese bieten den Vorteil, dass sie optisch nicht von herkömmlichen Dachziegeln zu unterscheiden sind und somit ein harmonisches Gesamtbild ergeben. Das Gewicht der Solardachziegel entspricht in etwa dem der Original-Dachziegel, so dass die Tragfähigkeit des Daches nicht beeinträchtigt wird.

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Solardachziegeln als Alternative zu Dächern mit Photovoltaikanlage.

Technisch gesehen bestehen Solardachziegel aus mehreren Schichten. Die oberste Schicht ist normalerweise gehärtetes Glas, das eine gute Lichtdurchlässigkeit bietet. Darunter befindet sich eine Schicht aus Solarzellen, die den Photovoltaik-Effekt nutzen, um Sonnenlicht in elektrischen Strom umzuwandeln. Die Ziegel werden im Falle der Autarq Technologie in Kleinspannung miteinander verbunden und als Stromerzeuger über einen Kabelbaum, Wandler und Wechselrichter an das elektrische System des Gebäudes angeschlossen.

Solarthermische Anlage

In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kannst du zur Erfüllung der Solardachpflicht außerdem anstelle einer PV-Anlage eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installieren.

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Benötigst du Wärme statt Strom? Teils kann die Solardachpflicht mit einer solarthermischen Anlage erfüllt werden. (Foto: Naked Energy via nakedenergy.co.uk)

Solarthermie bezieht sich auf die Erzeugung von Wärme mit Hilfe der Sonnenenergie. Im Gegensatz zur Photovoltaik, die Strom erzeugt, dienen Solarthermieanlagen dazu, Trinkwasser und in größeren Ausführungen auch Heizungswasser zu erwärmen. Eine solarthermische Anlage besteht aus Solarkollektoren auf dem Dach, einem Pufferspeicher und einem Röhrensystem, das die Solarflüssigkeit durch das Haus und die Kollektoren führt. Die Solarflüssigkeit wird durch die Sonnenenergie erhitzt und zum Speicher gepumpt. Es gibt verschiedene Arten von Kollektoren, darunter Flachkollektoren, Röhrenkollektoren und Hybridkollektoren. Der Solarspeicher kann entweder ein Trinkwasserspeicher sein, der nur warmes Wasser bereitstellt, oder ein Kombispeicher, der sowohl Trinkwasser als auch Heizungswasser erwärmt. Für die ausschließliche Nutzung zur Beheizung kann ein Pufferspeicher verwendet werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Solardachpflicht

Was ist, wenn ich mir eine zusätzliche Solarlösung im Zuge einer Dachsanierung nicht leisten kann? 

Für viele Solarlösungen, die unter die Solardachpflicht fallen, gibt es passende Fördermaßnahmen oder Sanierungskredite, sodass du bei deinen Ausgaben Unterstützung erhältst. Dein:e Energieberater:in kann dir hierzu Auskunft erteilen und mit dir gemeinsam die nächsten Schritte planen.

Die meisten Klima- oder Bauverordnungen beinhalten außerdem einen Passus, der die Solardachpflicht bei Nicht-Zumutbarkeit aussetzt. Solche Einzelfälle kannst du prüfen und von der zuständigen Behörde beurteilen lassen. Recherchiere am besten zunächst, was deine Landesverordnung vorsieht und ob die Solardachpflicht in deinem Falle überhaupt greift (Ausmaß der Sanierung, Brutto- bzw. Nettodachflächengrenzen, Gebäudenutzung) und kontaktiere für weitere Auskünfte dein örtliches Bauamt.

 

Wie „klein“ oder „groß“ darf meine Dachsanierung sein, damit die PV-Pflicht noch nicht greift?

Das fällt von Land zu Land unterschiedlich aus: Manche Verordnungen sprechen von „grundlegenden Sanierungen“, in anderen wiederum wird der Aufwand prozentual gemessen. Verbraucher:innen dürfen aber davon ausgehen, dass in den kommenden Jahren zusätzliche Regelungen getroffen werden und ein Dach mit Solaranlage nicht nur ratsam, sondern auch von großem Vorteil sein wird. Sieh die Solarpflicht im Rahmen deiner Dachsanierung vielleicht als Impuls, als Pionier:in mit dabei zu sein und etwas Gutes zu tun.

 

Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Solaranlage ergibt für uns betriebswirtschaftlich keinen Sinn. Müssen wir sie dennoch installieren?

Auch hier kann – sofern vorhanden – der landeseigene Passus zur Befreiung von der PV-Pflicht in Kraft treten. „Wenn die jeweilige Pflicht nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichem Aufwand erfüllbar wäre“, solltest du mit der zuständigen Baubehörde den Fall besprechen. Diese kann allerdings auch beschließen, dass die PV-Pflicht sehr wohl auf euch zutrifft. Gemeinsam mit qualifizierten Energieberater:innen findet ihr in diesem Falle aber sicher eine Lösung, geeignete Fördermittel zu beantragen und so einen wichtigen Teil zur Energiewende beizutragen.

 

Mein Dach wird als Dachgarten oder für eine Dachterrasse genutzt – was gilt in diesem Fall?

Sollte deine Kommune oder dein Land eine Pflicht zur Dachbegrünung vorsehen, kannst du sie auf die zu installierende Menge an PV-Modulen „anrechnen“ lassen. Die Verordnungen streben hier in der Regel an, die beiden Pflichten im Sinne der Energiewende in Einklang zu bringen. 

Wenn Teile deines Daches durch eine Dachterrasse belegt sind, entbindet dich das allerdings nicht von der Solardachpflicht. Je nach Land müssen die Module anderswo Platz finden – Anlagen können dann zumeist auch freistehend oder an der Häuserfassade konzipiert werden – oder du wirst angewiesen, auf der zur Verfügung stehenden Fläche anteilig mehr PV-Module zu platzieren. Erkundige dich am besten bei den zuständigen Behörden.

 

Gilt die Solardachpflicht auch für denkmalgeschützte Häuser?

Auch hier gibt es von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben und Ausnahmen. Sofern du auf deinem denkmalgeschützten Haus eine Solaranlage installieren möchtest oder musst, kannst du in der Regel auf Solardachziegel zurückgreifen: Sie erfüllen die Anforderungen vieler Denkmalschutzbehören und stellen optisch wie ertragsmäßig eine geeignete Lösung dar.

 

Ich plane ein Tiny House mit einer Größe von 45 Quadratmetern – muss ich Solar installieren?

Derzeit sind PV-Anlagen erst ab einer höheren Nutz- oder Dachfläche verpflichtend. Nimmt man an, dass dein Tiny House ähnlich wie eine Garage beurteilt würde, wärst du damit von der PV-Pflicht entbunden. Da das Aufstellen von Tinys in Deutschland aber noch nicht einheitlich reguliert ist, solltest du vor dem Abschluss der Planung unbedingt recherchieren, ob es in deinem Land bereits entsprechende Regelungen gibt, und deine zuständigen Behörden kontaktieren.

Zusammenfassung

Vor der Solardachpflicht sollte niemand Angst haben, vielmehr kann sie als Anreiz gesehen werden, die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Die PV-Pflicht ist eine Verpflichtung, bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Gebäuden eine bestimmte Menge an Strom durch Photovoltaikanlagen zu erzeugen oder einen Mindestanteil der Dachfläche mit PV-Anlagen zu bedecken. In manchen Fällen kann eine solarthermische Anlage anstelle von Photovoltaik installiert werden. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und teilweise sogar auf kommunaler Ebene und betreffen in der Regel Dächer mit einer bestimmten Größe und Neigung.

Eine reine Information ist hier nicht ausreichend. Viele Architekt:innen und Dachhandwerksbetriebe haben längst begonnen, sich in die Anforderungen, Möglichkeiten der Bauausführung und Umsetzung einzuarbeiten. Für die verschiedenen Solarlösungen bestehen bereits umfangreiche fachliche Erfahrungen und Routinen.

Es existieren verschiedene Möglichkeiten, die Solardachpflicht umzusetzen, wie die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Dach, einer solarthermische Anlage oder die Installation von Solardachziegeln mit integrierter Solarlösung.

Was auf Bundesebene als Solargesetz beschlossen werden soll, steht noch nicht fest. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Solardachpflicht zur Normalität wird.

 

 

Nadine Pinner, Victoria Schaffrath - zuletzt aktualisiert am 02.02.2024

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