Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024? Der große Ratgeber mit Zahlen und Antworten

Wer eine PV-Lösung installiert, wie hier mit Solardachziegeln auf einem Dach bei Frankfurt, und Strom in das öffentliche Netz speist, profitiert auch 2024 von der Einspeisevergütung. (Foto: WE SUM)

Den Ausbau erneuerbarer Energien geht die Bundesregierung mit großen Schritten an. Im August 2023 verabschiedete sie mit dem Solarpaket I einen umfangreichen Gesetzentwurf für den Ausbau von Photovoltaikanlagen. Das Ziel: Ab 2045 soll Deutschlands Wirtschaft vollständig klimaneutral agieren. Um das zu erreichen, soll die Stromproduktion bereits bis 2035 weitgehend emissionsfrei erfolgen. Der Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen ist ein wichtiger Schritt, um das Ziel zu erreichen – und er braucht Anreize.

Einspeisevergütung 2024: Was ist die Einspeisevergütung und was regelt sie?

Die Einspeisevergütung zählt zu diesen Motivationsinstrumenten. Dabei handelt es sich um einen festen Entlohnungssatz für das Bereitstellen von erneuerbaren Energien im öffentlichen Stromnetz. Die Vergütungssätze variieren aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die Art der erneuerbaren Energien wie Windkraft und Solar.

Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen nutzen die erzeugte Energie in der Regel nicht nur für den Eigenbedarf. Überschüssiger Strom wird an den Netzbetreiber weiter verkauft. Mit dieser Einspeisevergütung soll der Ausbau von Solarenergie auch auf privat genutzten Immobilien lukrativer werden.

Ursprung und gesetzliche Grundlage der Einspeisevergütung

Basis der Einspeisevergütung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es regelt die Stromeinspeisung durch regenerative Energien ins Netz und stellt sicher, dass die Betreiber:innen entsprechender Anlagen einen festen Betrag ausgezahlt bekommen. Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Energie richtet sich nach den zur Verfügung gestellten Kilowattstunden (kWh). Seit Januar 2023 gilt das EEG in seiner jüngsten Version.

Ins Leben gerufen wurde das EEG 1991 als Stromeinspeisungsgesetz. Seinerzeit war Deutschland damit ein Vorreiter. Die beschlossenen Maßnahmen stellten weltweit eines der ersten Ökostromgesetze dar. Im Wesentlichen umfasst das Gesetz die Verpflichtung für Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus nachhaltiger Produktion sowie eine Mindestvergütung für Erzeuger:innen. Anfang der 1990er-Jahre waren privat betriebene Solaranlagen eine Seltenheit; das Gesetz richtete sich vor allem an Unternehmen.

Ab 2000 ersetzte das erste EEG das Stromeinspeisungsgesetz. Unter anderem wurde die Einspeisevergütung erstmals erhöht. Die Steigerung ging mit dem erklärten Ziel der damaligen rot-grünen Bundesregierung einher, den Ökoanteil am Energiemix deutlich zu steigern. Das gelang: Der Solarmarkt entwickelte sich kontinuierlich weiter, auch in anderen Ländern Europas. Ab Ende 2008 kamen immer mehr Photovoltaikmodule aus anderen europäischen Ländern und China in den deutschen Markt. In der Folge verdoppelte sich die Anlagenleistung. Die Regierung reagierte mit einer Senkung der Einspeisevergütung von 48 auf 43,6 Cent pro kWh, was den deutschen Solarmarkt rapide einbrechen ließ.

Eine der Folgen: Die Einspeisevergütung hat sich zwischen 2002 und 2023 mehr als halbiert. Anders als in den 2000er- bis 2010er-Jahren steht heute jedoch die Eigenproduktion von Strom wesentlich stärker im Fokus. Zudem sind die Kosten für PV-Anlagen im Vergleich zum Beginn des Jahrtausends stark gesunken. Solarenergie ist deshalb nach wie vor lukrativ und die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Energie ein wichtiger Anreiz für den Ausbau.
 

Die Einspeisevergütung 2023 – Tabelle und aktueller Stand

Das aktuell gültige EEG hat die Einspeisevergütung 2023 festgelegt. Seit Januar 2023 sind alle darin verabschiedeten Regeln gültig. Bereits seit Juli 2022 freuen sich Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen über im Vergleich zum EEG 2021 erhöhte PV-Vergütungssätze. Die reale Summe variiert mit der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Darüber hinaus spielt es nun auch eine Rolle, ob es sich um eine Voll- oder Teileinspeisung handelt.

Gut zu wissen: Volleinspeisende stellen die gesamte Leistung der PV-Lösung dem öffentlichen Netz zur Verfügung. Teileinspeisende nutzen den Solarstrom selbst und speisen lediglich den Überschuss ein.

Die PV-Einspeisevergütung 2023 gilt rückwirkend für die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommenen Installationen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungshöhe für Anlagen bis 10 und bis 40 Kilowattpeak (kWp):

Art der Einspeisung Anlagen bis 10 kWpAnlagen bis 40 kWp
Teileinspeisung8,2 Cent/kWh7,1 Cent/kWh
Volleinspeisung13,0 Cent/kWh10,9 Cent/kWh

Gut zu wissen: Die Vergütung gilt immer anteilig. Betreibst du beispielsweise eine PV-Anlage mit 18 kWp Leistung, erhältst du für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh und für die weiteren 8 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung

Als Alternative zur Einspeisevergütung kannst du deinen Solarstrom über einen Dienstleister an der Strombörse direkt vermarkten. Das sogenannte Marktprämienmodell ist zudem für Betreiber:innen von Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung verpflichtend. Die Einspeisevergütung entfällt in diesem Szenario vollständig. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und der bisherigen EEG-Vergütung wird dabei durch eine Marktprämie ausgeglichen. Deren Höhe ist ebenfalls im EEG 2023 festgelegt: Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem monatlichen Börsen-Durchschnittspreis für Strom und wird monatlich neu berechnet. Das bedeutet: Je geringer der Strompreis an der Börse ist, desto höher fällt die Marktprämie aus. Der anzulegende Wert ergibt sich wiederum aus der Marktprämie und dem Marktwert. Die Summe entspricht der festgeschriebenen Einspeisevergütung für die jeweilige Anlagenleistung.

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Für Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung gilt statt der Einspeisevergütung die Marktprämie. (Foto: blickpixel/pixabay.com)

Comeback der Degression: Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?

Für das Jahr 2023 gibt es eine erfreuliche Nachricht: Die Bundesregierung hat die vorgesehene Degression, die Reduzierung der Einspeisevergütung, 2023 ausgesetzt. Die Beträge sollen folglich bis einschließlich 31. Januar 2024 unverändert gültig bleiben. Die Einspeisevergütung 2024 wird jedoch geringer ausfallen: Zum 1. Februar 2024 soll sie halbjährlich im Februar und August um jeweils 1 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorwert sinken. Abermals hängt die ausgezahlte Summe vom Datum der Inbetriebnahme und der Anlagenleistung ab. Wie hoch ist also die Einspeisevergütung 2024? Die folgende Tabelle verrät es:

Art der Einspeisung/ Leistung

Inbetriebnahme ab 1. Februar 2024

Inbetriebnahme ab 1. August 2024

Teileinspeisung  
Anlagen bis 10 kWp8,11 Cent/kWh8,03 Cent/kWh
Anlagen bis 40 kWp7,03 Cent/kWh6,95 Cent/kWh
Volleinspeisung  
Anlagen bis 10 kWp12,86 Cent/kWh12,73Cent/kWh
Anlagen bis 40 kWp10,79 Cent/kWh10,67 Cent/kWh

Wichtig: Alle Summen gelten für PV-Anlagen, die zum jeweiligen Stichtag erstmals in Betrieb genommen wurden. Bestandsinstallationen sind von der im Vergleich zu 2023 gesenkten Einspeisevergütung ausgenommen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Strom einzuspeisen?

Um von der Einspeisevergütung zu profitieren, benötigst du für deine PV-Anlage einen Netzanschluss. Diesen beantragst du vor der Installation bei deinem örtlichen Energieanbieter. Darüber hinaus ist die Montage eines Netzeinspeisegeräts (NEG) notwendig. Das auch als Spannungswandler oder Wechselrichter bekannte Bauteil wandelt Gleich- in Wechselstrom um. Das ist notwendig, um den Strom im Haushalt nutzen zu können. Der Großteil der Haushaltsgeräte erfordert Wechselstrom. Zusätzlich kontrolliert das NEG die Anlage auf Spannungs- oder Frequenzabweichungen und trennt die Anlage bei Ausfällen oder Fehlern automatisch vom öffentlichen Netz.

Ein Einspeisezähler dient als Abrechnungsgrundlage für die Einspeisevergütung bei der Bundesnetzagentur. Er misst die Menge des Stroms, die von deiner Anlage ins öffentliche Netz fließt. Schließlich ist ein Einspeisemanagement vorgeschrieben: Es ermöglicht dem Betreiber per Fernsteuerung, die Anlage im Falle einer drohenden Überlastung vom Netz zu trennen. Dafür ist ein Steuergerät notwendig, das zusätzlich zur PV-Anlage zu finanzieren ist.

Tipp: Wie sich die Kosten für Photovoltaikanlagen zusammensetzen und was eine Dachsanierung mit Solardachziegeln kostet, liest du in diesem Artikel.

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Auch für Anlagen mit innovativen Solardachziegeln, hier zu sehen bei einer Installation am Bodensee, fließt die Einspeisevergütung – sofern die Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist. (Foto: Autarq)

FAQ – häufige Fragen und Antworten zur Einspeisevergütung 2024

Wie kann ich meine Einspeisevergütung berechnen?

Mit welcher Einspeisevergütung du rechnen kannst, lässt sich für Anlagen mit einer Maximalleistung von 100 kWp einfach berechnen. Sie setzen sich aus den im EEG festgelegten Vergütungssätzen gemäß Leistung, Einspeiseart und Inbetriebnahmedatum zusammen. Beispiel: Du hast im Januar 2023 eine PV-Anlage mit 10 kWp Leistung in Betrieb genommen und dich für eine Teileinspeisung ins öffentliche Netz entschieden. Pro eingespeister Kilowattstunde erhältst du 8,2 Cent.

Welche Auswirkungen hat die Einspeisevergütung auf meine Steuer?

Mit Beginn des Steuerjahres 2022 ist die Einspeisevergütung von der Einkommenssteuer ausgenommen. Das gilt für alle Installationen mit weniger als 30 kWp Leistung. Für PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 kWp für jede Wohn- oder Gewerbeeinheit. Maximal sind 100 kWp pro steuerpflichtiger Person vom Fiskus ausgenommen. In diesem Magazinartikel erfährst du mehr über aktuelle Steuergesetze für Photovoltaikanlagen.

Wie wird sich die Einspeisevergütung in den nächsten Jahren entwickeln?

Für 2024 ist die Senkung der PV-Einspeisevergütung bereits beschlossen. Die Degression gilt jedoch nur für Neuanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1. Februar beziehungsweise 1. August 2024. Für Bestandsanlagen ist die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 20 Jahre festgeschrieben.

Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?

Dort meldest du deine Photovoltaikanlage ohnehin vor Beginn der Baumaßnahme an. Der Netzbetreiber prüft die geplante Installation auf Netzverträglichkeit. Darüber hinaus meldest du die Anlage für die Einspeisevergütung bei der Bundesnetzagentur an. Das muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme geschehen. Die Meldung erfolgt online über das Portal des Marktstammdatenregisters. Tipp: Hier findest du ausführliche Informationen zum Ablauf der Registrierung.

Besteht eine Garantie auf die Vergütung?

Aktuell ist vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen 20 Jahre lang festzuschreiben.

Welche Förderungen kann ich außer der Einspeisevergütung bei der Bundesnetzagentur oder anderen Institutionen beantragen?

Aktuell bietet die Regierung keine bundesweiten Photovoltaik-Förderungen an. Planst du, deine Immobilie mit einer Solaranlage auszustatten, kannst du dich hier über länder- und gemeindespezifische Zuschüsse informieren. Auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist dabei und gewährt für den Solarausbau zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel im Rahmen des KfW-Kredits 270.

Fazit – Einspeisevergütung als attraktives Goodie

Obwohl die Einspeisevergütung in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich gesunken ist, bleibt sie auch für private Anlagennutzer:innen interessant. Mit einer PV-Anlage trägst du deinen Teil zur Energiewende bei und erhältst für überschüssigen Strom eine Vergütung. Angesichts gesunkener Installationskosten und innovativer Möglichkeiten, auf praktisch allen Immobilien eine PV-Anlage zu nutzen – ob als herkömmliche Anlage, Minikraftwerk oder in Form von Solardachziegeln – ist die Eigenproduktion von Energie auch für Privatpersonen lukrativ.

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