Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen: Das solltest du wissen, wenn du dir in Niedersachsen eine PV-Lösung zulegen möchtest

Im niedersächsischen Hannover wurde 2012 in der Siedlung “Schwarze Heide” diese Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 1 MWp pro Jahr auf dem Dach einer Logistikimmobilie installiert (Foto: AleSpa, wikimedia commons)

Die 2022 gewählte Landesregierung von Niedersachsen aus SPD und Grünen will den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen: Das Land will mithilfe der Solaroffensive Niedersachsens Dächer, Parkplätze und landwirtschaftlichen Flächen für Solarenergie nutzbar machen.

Umwelt- und Energieminister Christian Meyer sagte in seiner Rede zur Aktuellen Stunde: „Der Klimaschutz und unsere Klimaziele erfordern einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Photovoltaik ist dabei ein sehr wichtiger Baustein, denn Wind- und Solarenergie ergänzen sich auch übers Jahr ideal.“ Um das zu erreichen, hat sich die Landesregierung auf PV-Pflichten verständigt, die bereits 2023 ins Niedersächsische Klimaschutz-Gesetz einfließen werden. Die genauen Abläufe und Rahmenbedingungen soll die Projektgruppe Photovoltaik der „Task-Force Energiewende“ unter Leitung des Umweltministeriums erarbeiten.

Niedersachsens Bauordnung (NBauO) sieht ab 2023 vor, dass auf neu errichteten Gebäuden eine Nachrüstung mit PV-Anlagen möglich sein muss und gewerbliche Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet sind. Die Solardachpflicht soll sich ab 2024 auf öffentliche Neubauten und ab 2025 auf alle Neubauten erstrecken, wobei Minister Meyer die Pflicht für private Neubauten sogar noch vorziehen und ab 2025 die Einführung einer Solarpflicht bei allen grundlegenden Dachsanierungen erreichen möchte.

Das Land setzt sich einen jährlichen Ausbaufortschritt von 5 Gigawatt (GW) bei PV-Anlagen zum Ziel. Bis 2035 sollen PV-Anlagen mit 65 GW Leistung entstehen. Um das zu realisieren, müssen rund 0,5 Prozent der Landesfläche für die Solarenergiegewinnung reserviert werden. Dies soll möglichst naturverträglich und flächenschonend geschehen, etwa auf Dächern und versiegelten Flächen. Damit auch denkmalgeschützte Gebäude Solarlösungen nutzen können, treten Gesetzesänderungen in Kraft. Zur Photovoltaik-Förderung hat Niedersachsen auf Landes- und kommunaler Ebene Programme aufgelegt, die Einwohner:innen Niedersachsens über die Bundesfördertöpfe hinaus bei der Realisierung eigener PV-Lösungen unterstützen.

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Die Erhebung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) zeigt die Menge an Strom, die Photovoltaiklösungen in Deutschland insgesamt erzeugen – seit 2017 immer mehr (Foto: Statista)

Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen: PV-Lösungen und die Kosten

Schon heute lohnt sich aufgrund der ehrgeizigen Vorhaben des Landes die Überlegung, in eine PV-Lösung zu investieren. Zahlreiche Fördertöpfe versüßen Bauwilligen die näher rückende Solardachpflicht für Neu- und Bestandsbauten. Dass sich das private Kraftwerk ohnehin lohnt, zeigt ein Blick auf die Zahlen.

Bei den meisten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) handelt es sich um sogenannte Aufdachanlagen, die auf dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich also nachträglich installieren, wenn die Dachstatik und der Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen auch die Auflagen des Denkmalschutzes.

Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen

Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Photovoltaikanlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
  • Unterkonstruktion der Anlage
  • Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
  • Kabel
  • Stromspeicher (optional)
  • Wallbox (optional)

Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.

Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl was die Leistungen als auch die Preise angeht. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der PV-Anlage:

  • Preis pro Kilowatt Leistung (kWp) – Hersteller und Verbraucherzentralen geben eine Spanne zwischen 1.400 bis 2.400 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen an
  • Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche
  • Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt

Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf Eigentümer zukommenden Kosten zu evaluieren.

Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt.

Beispielrechnung für die Kosten einer PV-Lösung

Aus unserer Beispielrechnung - siehe „Solaranlage: Diese Kosten kommen auf dich zu“ – lässt sich ersehen, dass sich eine Aufdachanlage inklusive Dachsanierung bei den aktuellen Strompreisen von knapp 50 Cent pro kWh in jedem Fall lohnt. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 25 Jahren ergeben sich für das Beispielhaus mit den Zahlen aus 2023 folgende Kosten:

Kosten fürAufdachanlage 
mit 16.260 kWh/Jahr
Aufdachanlage 
mit 5.417 kWh/Jahr
Solardachziegel 
mit 15.280 
kWh/Jahr
Dacheindeckung7.200 Euro7.200 EuroIm Preis für die 
Solarmodule enthalten
Solarmodule31.000 Euro12.500 Euro67.500 Euro
Batteriespeicher18 kWh: 21.600 Euro7 kWh: 8.400 Euro17.000 Euro
Laufende Kosten inklusive Versicherung11.600 Euro4.690 Euro2.500 Euro
Gesamtkosten71.400 Euro32.790 Euro87.000 Euro
Preis pro kWh ohne Einspeisevergütung inklusive Eigenverbrauch17,57 Cent24,21 Cent22,77 Cent
Preis pro kWh mit Einspeisevergütung abzüglich Eigenverbrauch12,30 Cent22,37 Cent17,63 Cent

Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, die umfangreiche Fördermittel und zinsgünstige Kredite für die Energiewende bereitstellen. Wer Glück hat, kann sich darüber hinaus über kommunale Mittel freuen und so die Kosten pro kWh richtig niedrig halten. Dadurch rechnen sich die etwas teureren Solardachziegel gleich noch viel mehr. Sie haben den Vorteil, dass laufende Kosten (und der Aufwand) für Reinigung und Wartung entfallen. Für Dächer mit vielen Giebeln bilden sie die einzige Option, um die benötigte Fläche für die PV-Lösung zu erhalten.

Bundesförderung

Zur Förderung von Photovoltaik sind in Niedersachsen Bundesmittel verfügbar, die mit Fördertöpfen des Landes und der Kommunen kombinierbar sind. Hier ein Überblick über die Angebote des Bundes:

  • Energieberatung. Zu den Themen der bundesmittelfinanzierten kostenlosen Beratung (vor Ort, online oder telefonisch) durch Niedersachsens Verbraucherzentrale gehören neben Möglichkeiten zur CO2-Einsparung auch erneuerbare Energien, zu denen Photovoltaik zählt.
  • Individueller Sanierungsfahrplan. Den iSFP bezuschusst die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA). Ein solcher von zertifizierten Energieberater:innen erstellter Plan ist Voraussetzung für viele Fördermittel zur energetischen Sanierung.
  • Zinsgünstiger KfW-Kredit. Kauf und Installation einer PV-Anlage lassen sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren.
  • Wegfall der Mehrwertsteuer beim Kauf von Photovoltaiklösungen. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt seit 01.01.2023.
  • Wegfall der Umsatzsteuer auf Solarstromerträge. Seit 2022 müssen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus der Photovoltaikanlage keine Steuern nach dem Umsatzsteuergesetz entrichtet werden. Das erleichtert die Steuererklärung und erhöht den Gewinn.
  • Wahl zur Befreiung von der Einkommensteuerpflicht für Solarstromerträge. Die Option besteht für Anlagen mit max. 30 Kilowattpeak (kWp) Leistung auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien und seit Januar 2023 für solche mit maximal 15 kWp/Wohn- oder Geschäftseinheit auf Mehrfamilienhäusern. Hier muss zwischen der Einkommensteuerbefreiung und der Möglichkeit, die Anlage steuerlich abzusetzen, abgewogen werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit der PV-Anlage. Über die Gesamtnutzungsdauer der Anlage können jährlich 5 Prozent der Netto-Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Zu weiteren Optionen in Sachen Photovoltaikanlage und Steuern, etwa Tilgungskosten und Zinsen, informieren im Zweifelsfall Steuerberater:innen.
    In unserem Artikel zum Thema PV-Anlage Steuer findest du weitere Informationen.
  • Erhöhte Einspeisevergütung. Mit einem Netzanschluss ausgestattete PV-Anlagen können den gewonnenen Solarstrom entweder ganz oder teilweise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die anfallende Einspeisevergütung erhöht sich durch einen Zuschlag, den das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorsieht und für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage garantiert. Die sich nach Nutzungsart der PV-Anlage unterscheidenden Tarife für Teil- und Volleinspeisung sind bei der Bundesnetzagentur nachzulesen.
  • Anschlussvergütung. Bis Ende 2027 gewährt der Bund eine Anschlussvergütung für eingespeisten Strom aus Solaranlagen, die schon länger als 20 Jahre in Betrieb sind. Sie entspricht dem Jahresmarktwert pro Kilowattstunde (kWh), von dem der Netzbetreiber lediglich eine Pauschale zur Deckung seiner Vermarktungskosten abzieht.

Ältere Anlagen, bei denen die Förderung bereits ausgelaufen ist und für die kein Anspruch auf die erhöhte Einspeise- beziehungsweise Anschlussvergütung mehr besteht, lassen sich weiternutzen. Durch den Austausch von Anlagenteilen wie Wechselrichter und Solarmodule ("Repowering"), erfahren alte Solaranlagen eine Effizienzsteigerung. Außerdem lassen sich bislang voll- oder teileinspeisende Anlagen auf Eigenverbrauch umstellen. Das kostet und lohnt sich nicht immer. Hier hilft ein Anlagencheck.

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Niedersachsens Solarpark Wiefelstede nutzt seit 2011 das Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Foto: Ralf Schmidt, wikimedia commons)

Photovoltaik und ihre Förderung in Niedersachsen

Einige Programme der landeseigenen N-Bank setzen bei Bau- und Modernisierungswilligen Anreize für klimaschonende Investitionen. Im Bereich Modernisierung von Mietwohnraum lassen sich Thermosolaranlagen und Solarthermie mit Förderungen in Mietwohnimmobilien realisieren. Im Programm ist auch für die Dachsanierung eine Förderung möglich. Einen Bonus von 15 Prozent gibt es für die serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen. Über die Landesbürgschaft WEG erhalten Wohnungseigentümergemeinschaften eine Landesbürgschaft, um Darlehen zur Finanzierung energetischer und/oder altersgerechter Modernisierungsmaßnahmen abzusichern. Dazu zählen Investitionen in Photovoltaik.

Über das Programm Klimaschutz und Energieeffizienz können niedersächsische nicht-landwirtschaftliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie gemeinwohl- und/oder klimaschutzorientierte Unternehmen, Netzwerke, Verbände und Genossenschaften nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 70 Prozent erhalten. Förderfähig sind unter anderem Installationen von Photovoltaikanlagen im Kontext energetischer Sanierungen wie Gebäudedämmung und die gleichzeitige Einsparung fossiler Energie. Bedingung ist die Begleitung durch Energieeffizienzexpert:innen.

Mit der Landesförderung für Solar-Investitionen hat das Land bis 2021 Investitionen in Stromspeicher unterstützt. Aktuell sind die Mittel für das Programm leider ausgeschöpft. Ob es zu einer Neuauflage kommt, bleibt abzuwarten. Auch gibt es keine Landesförderung für Balkonmodule oder PV-Aufdachlösungen wie Solarpaneele oder die optisch ansprechenden Solardachziegel, da diese mit den Mitteln aus Bundesförderungen derzeit wirtschaftlich zu betreiben seien.

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Solardachziegel sind Dachabdeckung und Photovoltaiklösung in einem. Hier decken geschulte Dachdecker ein Münchner Hausdach. (Foto: Franz Kimmel)

Förderung von Beratungsleistungen

Auf der Seite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen können sich Interessierte über aktuelle Förderungen von Photovoltaik in Niedersachsen informieren. Beratungsleistungen über das vom Bund geförderte Angebot der Verbraucherzentralen hinaus gibt es über die Förderung der Energieberatung in KMU. Deren Zuschusshöhe beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar). Der Maximalbetrag richtet sich nach der Höhe der Energiekosten des Unternehmens:

  • Bis 10.000 Euro/Jahr maximal 1.200 Euro
  • Über 10.000 Euro/Jahr maximal 8.000 Euro

 

Photovoltaik-Förderung in Hannover

In der Landeshauptstadt will eine eigene Solaroffensive in Kooperation mit der Klimaschutzagentur den Ausbau der Photovoltaik in der Stadt beschleunigen. Als Hilfsmittel dient ein Solarkataster, das den Gebäudebestand in Bezug auf Dachneigung, -fläche und -ausrichtung evaluiert. Dadurch lässt sich die Eignung jedes Gebäudes für eine PV-Lösung ermitteln.

Kostenlose Beratungsangebote zu Photovoltaik halten neben der Verbraucherzentrale Niedersachsen unter anderem diese Institutionen bereit:

Der Förder-Kompass listet aktuelle regionale Förderprogramme auf. Über die Dach-Solar-Richtlinie gibt es zur Dachsanierung eine Förderung, wenn dabei eine Solaranlage (Solarpaneele oder Solardachziegel) installiert wird. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Solarstrom- oder Solarwärme-Anlage handelt. Antragsberechtigt für die mit der KfW-Förderung kombinierbaren Mittel sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Institutionen und Kommunen.

 

Photovoltaik-Förderung im proKlima-Fördergebiet

Das proKlima-Fördergebiet umfasst Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Der enercity-Fonds stellt verschiedene Fördermittel für Photovoltaik zur Verfügung.

  • Über das Programm GemeinNützlichSolar des Fonds können im Stadtgebiet von Hannover ansässige gemeinnützige Organisationen seit Juni 2023 Zuschüsse von 200 Euro/kWp für Solarstromanlagen beantragen.
  • DachVollToll fördert die Dachvollbelegung mit Solarmodulen mit 100 Euro/kWp, maximal 3.000 Euro.
  • SolarStromFassade bezuschusst fassadenmontierte Solarstromanlagen mit 100 Euro/kWp, maximal 3.000 Euro, und vergibt für fassadenintegrierte Lösungen sogar 300 Euro/kWp, maximal 9.000 Euro.
  • SolarGrünDach fördert Solargründächer mit PV (200 Euro/kWp, max. 6.000 Euro) und solche mit Solarthermie (40 Euro/m², max. 6.000 Euro).

Wichtig: Die Fördermittel von proKlima sind leider nicht mit jenen der Dach-Solar-Richtlinie Hannover kombinierbar.

 

Photovoltaik-Förderung in Braunschweig

Über das aktuell ausgeschöpfte Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen hat die Stadt Braunschweig PV-Anlagen 2022 und 2023 pauschal gefördert, und zwar:

  • Anlagen unter 10 kWp mit 700 Euro
  • Anlagen mit 10–15 kWp mit 1.100 Euro
  • Anlagen über 15 kWp mit 1.500 Euro
  • Stecker-PV-Anlagen mit 0,25–0,4 kWp mit 200 Euro
  • Stecker-PV-Anlagen von 0,4–0,6 kWp mit 400 Euro

Zu Solaranlagen nachgerüstete Stromspeicher mit über 3 kWh Speicherkapazität erhielten einen Bonus von 500 Euro; auch für Mieterstromanlagen gab es Boni. Voraussichtlich werden im August/September wieder Förderbescheide versendet.

 

Photovoltaik-Förderung in Göttingen

Bis zu 5.000 Euro vergibt das Fördermodul Solar für private PV-Anlagen und -Module. Gefördert werden Balkonsolarmodule (180 Euro/300-Watt-Modul) und die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Freiflächen (180 Euro/kWp, maximal 5.000 Euro). Für innovative Lösungen wie Solargründächer, Fassaden-PV-Anlagen oder kombinierte Photovoltaik-/Solarthermielösungen gibt es Boni.

 

Wallbox mit Förderung in Niedersachsen

Die N-Bank unterstützt die Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen. Das umfasst Zuschüsse zu Wallboxen, über die aus PV-Anlagen produzierter Strom für die Elektromobilität genutzt wird. Es gibt einen Zuschuss für die optionale Ladeinfrastruktur von 500 Euro für jedes nicht gewerblich genutzte E-Fahrzeug (ausgeschlossen Leasing-, Abo- und Mietwagen). Antragsberechtigt sind Niedersächsische Kommunen und der Regionalverband Großraum Braunschweig.

Was macht die Förderung von Photovoltaik in Niedersachsen besonders?

Das überwiegend ebene Bundesland eignet sich gut für PV-Flächenanlagen. Diese sollen nach dem Willen der aktuellen Regierung ebenso forciert werden wie der Solardachausbau. Entlang der Nordseeküste hat die Gewinnung von Strom aus Windkraft Vorrang.

Fazit

Wer sich informiert, findet etliche Photovoltaik-Förderungen in Niedersachsen. Über mehrere Töpfe der NBank gibt es Förderungen für Heizungen mit Solarthermie oder den Einbau von PV-Anlagen. Und auch einige Kommunen haben Sonderprogramme zur Förderung der Photovoltaik in Niedersachsen aufgelegt, um die Klimaschutzziele und damit die Energiewende schneller zu erreichen.

Kathrin Brückmann, zuletzt aktualisiert am 26.06.2023

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