Photovoltaik-Förderung in NRW: Das solltest du wissen, wenn du dir in Nordrhein-Westfalen eine PV-Anlage zulegen möchtest

Photovoltaik-Förderung in NRW: Das solltest du wissen, wenn du dir in Nordrhein-Westfalen eine PV-Anlage zulegen möchtest

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) misst der Photovoltaik-Förderung große Bedeutung zu. (Bild: Los Muertos Crew, Pexels)

Der Weg, der in Sachen Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen beschritten werden soll, wurde im Dezember 2021 klar beschrieben. Damals legte die Landesregierung ihr Erneuerbare-Energien-Konzept vor und Dietmar Brockes von der FDP formulierte das ambitionierte Ziel, NRW zum „modernsten und klimafreundlichsten Industriestandort in ganz Europa, ja, sogar in der Welt zu machen“.

Brockes betonte, dass Nordrhein-Westfalen bundesweit weit vorne beim Ausbau von Wind- und Solarenergie sei und untermauerte das mit dem Satz: „Wir spielen in der Champions League.“ 

Landesenergieminister Andreas Pinkwart, ebenfalls FDP, erklärte, man plane bei der Photovoltaik einen Ausbau um das Drei- bis Vierfache. Ziel sei, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von damals 19 auf 56 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen. 

Laut einer WDR-Meldung vom 31. Dezember 2022 plant die NRW-Landesregierung schrittweise eine „umfassende Solarpflicht“. Zuerst solle sie für öffentliche Neubauten gelten, für private Neubauten soll sie zum 1. Januar 2025 eingeführt werden. Ein Jahr später sei sie auch für private und gewerbliche Bestandsgebäude geplant, bei denen das Dach umfassend saniert wird.

Photovoltaik-Förderung NRW: PV-Lösung und die Kosten

Die kommende Solardachpflicht in Nordrhein-Westfalen stellt viele Bauherr:innen vor Herausforderungen. Das gilt besonders für Bestandsbauten. Lieber jetzt noch schnell das Dach sanieren oder warten, bis es wirklich nötig ist? Das ist schließlich eine Kostenfrage. Wie viel kostet eine PV-Lösung überhaupt?

Bei den meisten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) handelt es sich um sogenannte Aufdachanlagen, die auf dem eingedeckten Dach aufsitzen. Sie lassen sich also nachträglich installieren, wenn die Dachstatik und der Denkmalschutz es zulassen. Immer mehr Architekt:innen, Bauherr:innen und Dachhandwerksbetriebe entscheiden sich für die Integration der Solarlösung in den Dachbelag, z. B. für Solardachziegel. Die Gründe: Solardachziegel bilden eine glatte, ästhetisch ansprechende Dachfläche, sind technologisch hochwertig und ohne Leistungselektronik sehr einfach, sogar bis an Dachfenster und Brandwände heran verlegbar. Sie passen auf jedes Dach und erfüllen auch die Auflagen des Denkmalschutzes.

Wie sich die Kosten für eine PV-Lösung zusammensetzen

Die Kosten für Aufdachanlagen setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Photovoltaikanlage inklusive Installation, Anschluss und Anpassung der häuslichen Stromverteilung durch Fachleute
  • Unterkonstruktion der Anlage
  • Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt
  • Kabel
  • Stromspeicher (optional)
  • Wallbox (optional)

Im laufenden Betrieb fallen weitere Kosten für Versicherung, Wartung, Reinigung und Reparaturen an. Das sind jährlich rund 1,5 Prozent der Anschaffungskosten für die PV-Anlage.

Die Anlagenpreise fallen unterschiedlich aus und lassen sich nur schwer vergleichen. So sind in Komplettpaketen bereits alle Kosten inklusive Installation inbegriffen, die sich bei anderen Anlagen noch hinzuaddieren. Außerdem muss sich die Leistung (und Größe) der Anlage an der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientieren. Es gibt verschiedene Techniken, wobei besonders leistungsfähige Solarzellen und Solardachziegel einen höheren Preis haben. Und auch die Installationskosten unterscheiden sich je nach Dach- und Anlagenart. Einen großen Posten bei der Planung stellen die Handwerkerlöhne dar, die regional verschieden sind. Hier lohnt sich ein Vergleich immer, sowohl was die Leistungen als auch die Preise angeht. Dafür betrachtet man am besten einen der folgenden Werte der PV-Anlage:

  • Preis pro Kilowatt Leistung (kWp) – Hersteller und Verbraucherzentralen geben eine Spanne zwischen 1.400 bis 2.400 Euro pro kWp für klassische Aufdachanlagen an
  • Preis pro Quadratmeter (m²) Anlagenfläche
  • Preis pro Kilowattstunde (kWh) Leistung, die die Anlage erbringt

Mithilfe des Preises pro kWh lassen sich die Gesamtkosten am besten vergleichen. Mehrere Bundesländer geben Interessierten mit Solarkatastern Hilfsmittel an die Hand, um die Eignung von Häusern für eine PV-Anlage zu prüfen und die auf Eigentümer zukommenden Kosten zu evaluieren.

Die meisten wünschen sich eine PV-Lösung, die den Haushalt unabhängig von externen Stromquellen macht. Wenn die Kosten dafür zu hoch sind oder das Dach sich nicht für eine so große Anlage eignet, tut es oft schon eine kleinere, die einen Großteil des Bedarfs deckt. 

Beispielrechnung für die Kosten einer PV-Lösung

Aus unserer Beispielrechnung - siehe „Solaranlage: Diese Kosten kommen auf dich zu“ – lässt sich ersehen, dass sich eine Aufdachanlage inklusive Dachsanierung bei den aktuellen Strompreisen von knapp 50 Cent pro kWh in jedem Fall lohnt. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 25 Jahren ergeben sich für das Beispielhaus mit den Zahlen aus 2023 folgende Kosten:

Kosten fürAufdachanlage 
mit 16.260 kWh/Jahr
Aufdachanlage 
mit 5.417 kWh/Jahr
Solardachziegel 
mit 15.280 kWh/Jahr
Dacheindeckung7.200 Euro7.200 EuroIm Preis für die Solarmodule enthalten
Solarmodule31.000 Euro12.500 Euro67.500 Euro
Batteriespeicher18 kWh: 21.600 Euro7 kWh: 8.400 Euro17.000 Euro
Laufende Kosten inklusive Versicherung11.600 Euro4.690 Euro2.500 Euro
Gesamtkosten71.400 Euro32.790 Euro87.000 Euro
Preis pro kWh ohne Einspeisevergütung inklusive Eigenverbrauch17,57 Cent24,21 Cent22,77 Cent
Preis pro kWh mit Einspeisevergütung abzüglich Eigenverbrauch12,30 Cent22,37 Cent17,63 Cent

Wer sich für Solardachziegel entscheidet, spart sich die Kosten für neue Dachziegel, die Wartung und Reinigung, die bei konventionellen Aufdachanlagen anfallen. Regionale Mittel zur Photovoltaik-Förderung oder aus kommunalen Fördertöpfen (siehe folgende Abschnitte) zur energetischen Dachsanierung unterstützen Bauherr:innen finanziell bei der Installation einer PV-Lösung. Dadurch sinkt der Preis pro kWh noch weiter.

Landesförderung: die progres.NRW Förderung

Um das ehrgeizige 56-Prozent-Ziel im Jahr 2030 zu erreichen, ist die progres.NRW Förderung ins Leben gerufen worden. In diesem Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen bündelt das Land Nordrhein-Westfalen den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. 

Das Land NRW bietet über die progres.NRW Förderung mehrere Fördermöglichkeiten an:

Eine ist die „Förderung von Photovoltaikanlagen außerhalb des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“, die unter anderen für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Freiberufler ausgeschrieben ist. Gefördert werden damit Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen. 

Bei den Freiflächen-Photovoltaikanlagen beläuft sich die Förderung auf maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 500.000 Euro. Die Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen werden mit bis zu 1.000.000 Euro für maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Förderfähig sind Anlagen ab 100 Kilowattpeak installierte Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Der erzeugte Strom darf allerdings nicht zur Eigenversorgung genutzt werden. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montage sowie Kabel und Netzanschluss. 

Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher werden über die progres.NRW Förderung mit bis zu 350.000 Euro für maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der prognostizierte Jahresertrag der zu fördernden PV-Anlage darf dabei nicht höher sein, als der prognostizierte Stromverbrauch des kommunalen Gebäudes, heißt es in der Klimaschutztechnik Förderübersicht 2023 der progres.NRW Förderung. Zudem darf der Batteriespeicher maximal eine Kapazität haben, die in kWh zweimal so groß ist wie die Nennleistung der verbundenen PV-Anlage in kWp. 

Die Förderung von Fassaden-Photovoltaik beinhaltet maximal 50.000 Euro und ist begrenzt auf maximal 350 Euro pro kWp. Gefördert wird die Installation der Fassaden-PV.

Carports mit PV-Dach werden ebenfalls mit maximal 50.000 Euro gefördert, hier liegt die maximale Förderung pro kWp bei maximal 500 Euro. Die Carports müssen über mehr als 10 Stellplätze verfügen und “über offenen Parkplätzen” errichtet werden.

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Photovoltaik auf Dächern wird in NRW auf unterschiedliche Art und Weise gefördert. (Bild: Jan Van Bizar, Pexels)

Förderung von Beratungsleistungen

Für Unternehmen, Städte, Gemeinden sowie private Hochschulen und Forschungseinrichtungen bietet das Land NRW auch eine Förderung von Beratungsleistungen zum PV-Ausbau an. Förderfähig sind demnach Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorplanungsstudien und Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gewerbeflächen, privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kommunalen Gebäuden.

Unternehmen, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auf eine maximale Förderung von 35.000 Euro kommen, bei Kommunen und Zweckverbänden beläuft sich die maximale Fördersumme auf 50.000 Euro.

Photovoltaik-Förderung der Stadt Köln

Neben dem Land Nordrhein-Westfalen bieten auch dort ansässige Kommunen Förderprogramme an.

Die Stadt Köln hat im April 2022 das neue Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ ins Leben gerufen. Es soll ein „wesentlicher Baustein“ dafür sein, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Die Fördermittel, die sich beim Vorgängerprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ auf eine Million Euro beliefen, wurden auf 20 Millionen Euro erhöht. Da die städtischen Maßnahmen die geänderten Förderbedingungen der Bundes- sowie der Landesförderung aufgreifen, gebe es nun die Möglichkeit, eine Zuschussförderung zum bestehenden Bundesprogramm zu erhalten, teilte die Stadt Köln mit. 

Zudem können Gelder über sogenannte Köln-spezifische Maßnahmen beantragt werden. Diese beinhalten insbesondere solche, für die keine Bundesförderung besteht. Im Rahmen einer „Solaroffensive“ hebt die Stadt Köln hierbei die Förderhöhen für Photovoltaikanlagen von 150 Euro auf 250 Euro pro Kilowattpeak an. Gefördert werden Systeme mit Einzelmodulen zur Aufdach- und Indachmontage, Solardachziegel und Fassadenanlagen. Neu ist, dass nun auch förderfähige Batteriespeicher mit einer Förderhöhe von 150 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität bezuschusst werden, sodass der selbst erzeugte Solarstrom jederzeit bei Bedarf im Haushalt verbraucht werden kann.

Die Stadt Köln verweist darauf, dass Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) in Anspruch genommen wird, nicht förderfähig sind. Einen Bonus gibt es, wenn bei der Errichtung einer PV-Anlage gleichzeitig die Dachfläche begrünt wird. Er beträgt dann weitere 50 Euro pro Kilowattpeak installierter Leistung der Photovoltaikanlage.

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Die Stadt Düsseldorf fördert unter anderem Neuinstallationen von PV-Batteriespeichersystemen. (Bild: Deniz Fuchidzhiev, Unsplash)

Photovoltaik-Förderung der Stadt Düsseldorf

Von der Stadt Düsseldorf wurde das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ aufgelegt. Dieses beinhaltet unter anderem die Förderung der Neuinstallation von PV-Batteriespeichersystemen sowie von intelligenter Messtechnik im Bereich der Photovoltaik.

Im Bereich der Batteriespeichersysteme gilt sie laut den Stadtwerken Düsseldorf für neu installierte und bestehende Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt, die ab dem 31. März 2021 in Betrieb genommen wurden. Die Fördersumme beläuft sich auf 250 Euro pro Kilowattstunde Batteriespeicherkapazität, falls ein Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent belegt wird. In Sachen intelligente Messtechnik werden maximal 4.000 Euro pro Antrag für 40 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Für PV-Anlagen ab 0,6 bis einschließlich 10 kWp steht eine Förderung von 300 Euro pro kWp zur Verfügung. Ist die PV-Anlage größer als 10 kWp, gibt es 3.000 Euro zzgl. 200 Euro pro kWp. Die maximale Förderung für PV-Anlagen beträgt 10.000 Euro, heißt es in der Richtlinie vom 09.03.2023.

In das städtische Förderprogramm fällt auch eine Förderung von Wandladestationen. Um Anspruch auf die städtische Wallbox-Förderung zu haben, müssen die Antragsteller laut den Stadtwerken Düsseldorf in Besitz eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs sein und eine PV-Anlage von mind. 6 Kilowatt inkl. Stromspeicher nutzen oder 100 Prozent zertifizierten Ökostrom beziehen. Dann sind maximal 2.000 Euro pro installierter Wallbox möglich, gefördert werden dabei 50 Prozent der Anschluss- und Gerätekosten.

Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, dass die Wandladestation-Förderung der Stadt nicht gleichzeitig mit der Förderung der KfW in Anspruch genommen werden kann. Fördermittelempfänger müssen sich demnach zwischen der städtischen Förderung und der Förderung durch die KfW entscheiden.

Photovoltaik-Förderung der Stadt Dortmund

Eine spezielle Förderung bietet die Stadt Dortmund an. Sie ist an Dortmunder Vereine gerichtet, die ihre Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausstatten möchten. 

50.000 Euro werden dafür zur Verfügung gestellt, Antragstellende können dabei einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent für die Errichtung einer neuen Anlage auf ihrem Vereinsgebäude erhalten. Die Förderanträge können beim Umweltamt der Stadt Dortmund eingereicht werden.

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Photovoltaik wieder im Aufwärtstrend: Jährlich installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland (in Gigawatt), (Bild: Statista)

Photovoltaik-Förderung der Stadt Aachen

Die Stadt Aachen fördert neue Photovoltaikanlagen ab 1 Kilowattpeak Leistung als Dach- oder Fassadenanlagen. PV-Anlagen von 1 bis 2 Kilowattpeak werden pauschal mit 750 Euro gefördert, zwischen 2 und 5 Kilowattpeak gibt es pauschal 1.100 Euro, von fünf bis zehn Kilowattpeak beträgt die Pauschale 1.500 Euro. Ab 30 Kilowattpeak beläuft sich die Pauschale auf 3.500 Euro.

Im Dezember 2022 teilte die Städteregion Aachen mit, dass die für 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltmittel für Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersystemen vom 9. Dezember 2021 als auch die durch die Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW dazu aufgestockten Fördergelder ausgeschöpft sind. Am 8. Dezember 2022 ließ die Städteregion Aachen aber verlauten, dass auch für das Jahr 2023 Fördermittel bereitgestellt wurden. Förderfähig sind demnach Photovoltaikanlagen an Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss überwiegen) sowie an Vereinsgebäuden.

Photovoltaik-Förderung der Stadt Münster

Die Stadt Münster bezuschusst über das Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ die erstmalige Installation einer PV-Anlage auf einem Gründach, einem Mehrfamilienhaus oder an der Fassade von Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern mit 300 Euro je Kilowattpeak installierter Leistung. 

PV-Anlagen, die 100 Prozent des lokal erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen, seien ebenfalls förderfähig, hieß es vonseiten der Stadt.

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Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2022. (Bild: Statista 2023)

Photovoltaik-Förderung der Stadt Duisburg (vorübergehend stillgelegt)

In bestimmten NRW-Städten sind die wesentlichen Fördertöpfe bereits ausgeschöpft. Duisburg etwa förderte den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Duisburg. 

Am 9. Dezember 2022 teilte die Stadtverwaltung mit, dass das Antragsfenster für das städtische Photovoltaik-Programm aufgrund der großen Nachfrage „vorübergehend geschlossen“ worden sei. Sobald wieder Förderanträge gestellt werden können, will die Stadt auf ihrer Webseite darüber informieren.

Städtische Förderungen für Steckersolargeräte in NRW

In NRW gibt es verschiedene städtische Förderprogramme für Steckersolargeräte, die auch Balkonkraftwerke genannt werden. In Düsseldorf werden beispielsweise bis maximal 400 Euro 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. 

In Gelsenkirchen gibt es für Anlagen mit bis zu 600 Watt pauschal 100 Euro, in Köln für dieselbe Art von Anlagen 200 Euro pro Anlage. Lüdenscheid stellt sogar 500 Euro pro Anlage in Aussicht, Recklinghausen sieht pro Wohnung 100 Euro Fördersumme vor.

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Die NRW.BANK fördert über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) gewerbliche Unternehmen, wenn diese betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet von NRW liegt. Gefördert werden u.a. “Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten” sowie “Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen”. 

Konkret schaut die Förderung von Photovoltaikanlagen so aus:
Gewerbliche Antragsteller:innen müssen den Strom überwiegend (mehr als 50 Prozent) eigengewerblich nutzen und auf die EEG-Vergütung während der Kreditlaufzeit verzichten. 
Über den “KfW 270 - Erneuerbare Energien Standard” können nicht nur gewerbliche Antragsteller:innen, sondern auch private, Landwirte und öffentliche Unternehmen eine Förderung beantragen, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms bzw. der erzeugten Wärme einspeisen und/oder verkaufen. 
Förderumfang und -höhe seien abhängig vom Vorhaben, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort, teilt die NRW.BANK mit.

 

Christian Bernhard, Kathrin Brückmann - zuletzt aktualisiert am 12.12.2023

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