GEG 2024: Alles, was du zum Heizungsgesetz wissen musst

Nun ist es offiziell: Die Änderungen des GEG 2023 sind nun in Berlin beschlossen worden und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 ist auf dem Weg. (Foto: Xphere)

Über die Einzelheiten des umstrittenen Heizungsgesetzes wurde lange debattiert. Jetzt ist es beschlossene Sache. Doch keine Panik. Du musst deine gut funktionierende Heizung jetzt nicht sofort in den Ruhestand schicken. Vielmehr markiert das Gebäudeenergiegesetz bzw. GEG 2024 einen entscheidenden Wendepunkt hin zu erneuerbaren Energien für ein warmes Zuhause. Doch welche Auswirkungen hat dieses Gesetz für Eigentümer:innen und Mieter:innen? Welche Alternativen werden in Zukunft als Ersatz für Gasheizungen zulässig sein? Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung? Und wie sieht es mit den Übergangsfristen aus? Fragen über Fragen. Wir haben die Antworten. Hier kannst du dir einen Überblick verschaffen und herausfinden, was das GEG 2024 für dich und den Klimaschutz bedeutet.

Was wird unter dem GEG 2024 verstanden und ab wann tritt es in Kraft?

In Berlin wurde am Freitag, dem 8. September 2023, das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es wird auch “Heizungsgesetz” oder von der Bundesregierung “Gesetz für Erneuerbares Heizen” genannt. Eine Vielzahl der Vorschriften wird jedoch erst in den kommenden Jahren wirksam werden. Das GEG 2024 hat als primäres Ziel, schrittweise einen verstärkten Klimaschutz im Gebäudebereich zu gewährleisten und so aktiv zur Energiewende beizutragen. Dies geschieht, da der Sektor den angestrebten Klimazielen bis jetzt nicht ausreichend entspricht.

Warum war das Heizungsgesetz so umstritten?

Bevor wir in die Einzelheiten dieses Gesetzes eintauchen, werfen wir einen Blick auf die hitzigen Debatten und Diskussionen, die ihm vorausgingen. Die Länder drängten darauf, den Start des Gesetzes von 2024 auf 2027 zu verschieben und den Gebäudeenergiegesetz 2024 Entwurf zu überarbeiten. Doch nun steht fest, dass langfristig Öl- und Gasheizungen auslaufen werden. 

Prinzipiell ist das ein richtiger Schritt in eine nachhaltigere Zukunft voller Niedrigenergiehäuser, doch viele Menschen haben existenzielle Sorgen wegen der zu erwartenden Kosten. Die Vorstellung von kalten Wintern und unzureichender Beheizung verursacht große Ängste. Außerdem ist der Fachkräftemangel ein ernstes Anliegen – wer wird all diese neuen Heizungen installieren und die notwendigen Arbeiten durchführen? Und in alten Häusern ist es nicht nur mit dem Austausch der Heizung getan: Oft kommen zusätzliche Ausgaben für Fußbodenheizungen, Dämmung und neue Fenster hinzu. Auch viele Mieter:innen sehen in der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes eine Herausforderung, da mit den möglichen Sanierungen auch die Mietkosten steigen werden. 

Jetzt sieht es so aus, dass diese Sorgen ernst genommen und vom Bund gut gelöst wurden: Die Übergangsfristen wurden verlängert und alle Infos zu den neuen Bestimmungen klar formuliert. Denn viele Fehlinformationen wie ein neuer Heizungszwang machten die Runde. Passend zu den neuen Bestimmungen gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Erklärvideos und detaillierte Infos rund um die Kampagne “80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel”, die für Laien alles verständlich auf den Punkt bringen. 

Ein weiterer entscheidender Schritt besteht darin, dass die Kommunen dazu verpflichtet werden, kommunale Pläne zur Heizungsversorgung mit Fernwärme zu erstellen, um Eigentümer:innen praktikable Alternativen zu konventionellen Gasheizungen zu bieten.  Denn letztendlich streben wir alle eine nachhaltigere Zukunft an, in der das Wohlbefinden und die Lebensqualität von allen im Mittelpunkt stehen. 
Mehr Informationen dazu findest du im Artikel unter dem Punkt: Warum ist es richtig, auf Fernwärmekonzepte und neue Heizungen zu setzen?

Was ist das Ergebnis – was genau besagt das GEG 2024 zusammengefasst?

Der Kern des neuen Gebäudeenergiegesetztes besagt, dass Heizsysteme zukünftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Die Bestimmungen des GEG werden jedoch zunächst ab 2024 unmittelbar nur für Neubaugebiete verbindlich sein. Somit ist das GEG besonders für Bauherr:innen, die ihren Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 stellen, relevant. Für Bauherr:innen, die außerhalb eines Neubaugebietes bauen, gilt die 65 Prozent Regelung frühestens ab 2026.

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Du willst 2024 bauen? Dann solltest du Folgendes wissen: In Neubaugebieten müssen ab dem 01. Januar 2024 Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien installiert werden. Lass dich am besten von einer bzw. einem Energieberater:in unterstützen, um die beste Lösung für dich zu finden. (Foto: Qwesy qwesy, CC BY 3.0)

Darf ich 2023, 2024ff. noch eine Gasheizung einbauen lassen?

Im Jahr 2023 darfst du noch eine Gasheizung laut dem Gebäudeenergiegesetz 2023 bzw. GEG 2023 einbauen, denn das neue (oft wird auch gesucht nach) “Gebäude-energie Gesetz” gilt erst ab dem 1. Januar 2024. Für diese Entscheidung solltest du dir jedoch Zeit lassen und dir alle Optionen in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Denn auf den ersten Blick erscheint die Neuinstallation einer Gasheizung im Vergleich zu beispielsweise einer Wärmepumpe relativ kostengünstig. Jedoch werden die Gaspreise in den kommenden Jahren höchstwahrscheinlich deutlich steigen – insbesondere aufgrund erhöhter CO2-Preise. Deshalb ist der frühzeitige Wechsel zu erneuerbaren Energien auf lange Sicht attraktiver. Schließlich müssen Personen, die ab 2024 eine Gasheizung in bestehenden Gebäuden installieren lassen, diese ab 2029 zu einem steigenden Anteil mit klimaneutralem Gas, wie etwa aus Biomasse oder Wasserstoff, betreiben. Heizsysteme, die fossile Brennstoffe verwenden, müssen spätestens bis zum Jahr 2045 außer Betrieb genommen werden.

Häufig suchen Menschen online nach “GEG Gasheizung 2024” oder nach “Gebäudeenergiegesetz Gasheizung 2024”. Die Antwort: Prinzipiell kannst du eine Gasheizung in 2024 noch installieren. Dafür brauchst du ab Januar 2024 eine fachliche Beratung von einer oder einem Energieberater:in, Schornsteinfeger:in, Heizungsinstallateur:in oder Elektrotechniker:in, um konventionelle Heizungen installieren zu dürfen. Dafür gibt es also die Gebäudeenergiegesetz-2024-Ausnahmen.

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Laut dem GEG 2024 müssen spätestens bis zum Jahr 2045 konventionelle Heizsysteme wie etwa Gasheizungen außer Betrieb genommen werden. Der Wechsel zu erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schritt für eine klimafreundliche Zukunft und wird auf Dauer auch den Geldbeutel schonen. (Foto: stux via Pixabay)

Muss ich meine bestehende Heizung ab 2024 austauschen?

Nein, du brauchst deine bestehende, gut funktionierende Heizung erstmal nicht austauschen. Öl- oder Gasheizungen haben jedoch in Bestandsgebäuden eine zeitliche Obergrenze: Ab 2045 ist es vorbei mit dem Heizen von Erdgas oder Heizöl.

Was mache ich, wenn meine bestehende Heizung in einem Bestandsgebäude kaputt geht?

In diesem Fall brauchst du deine Heizung nicht direkt austauschen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Energiegesetz 2024 eine zeitliche Begrenzung vorschreibt: Ab dem Jahr 2045 wird es nicht mehr zulässig sein, Heizungen zu betreiben, die Erdgas oder Heizöl verwenden.  

Bis dahin dürfen diese Heizungssysteme gewartet und repariert werden. Erst wenn sie einen Totalausfall erleiden, auch als “Havarie” bezeichnet, ist ein Austausch erforderlich.

Für den Fall, dass die Heizung nicht mehr repariert werden kann, braucht es eine neue Heizung. Diese muss – wie bei einem Neubau ab dem 1. Januar 2024 – mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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Gebäudeenergiegesetz 2024 Denkmalschutz: Ab dem Jahr 2045 wird es nicht mehr zulässig sein, Heizungen zu betreiben, die Erdgas oder Heizöl verwenden. Für denkmalgeschützte Bestandsgebäude sind daher Solardachziegel mit Technologie von Autarq interessant, da diese sich wunderbar in das Altstadtbild integrieren lassen und den Anteil an erneuerbare Energien erzeugen. (Foto: cnaujalis via Pixabay)

Welche Übergangsfristen gelten für bestehende Heizungen laut dem Gebäudeenergiegesetz 2024?

Es gibt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, wenn deine bestehende Heizung irreparabel defekt ist. Das gibt dir genügend Puffer, um eine neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu installieren. Im Falle einer Gasetagenheizung erhältst du eine Übergangsfrist bis zu 13 Jahren, damit du deinen Umstieg so gut wie möglich vorbereiten und umsetzen kannst. Somit bleibt ausreichend Zeit, um ein passendes Gebäude-Energiekonzept zu entwickeln und umzusetzen. Vorübergehend ist laut dem Gebäudeenergiegesetz 2024 auch die Installation einer gebrauchten Heizung mit fossilen Brennstoffen erlaubt. Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, beträgt die Übergangsfrist bis zu zehn Jahre. Mehr zur klimaneutralen Fernwärme und Wärmeplanung für ganz Deutschland findest du hier.

Welche Heizungsarten sind laut dem GEG 2024 noch erlaubt?

Folgende technologische Optionen stehen ab 2024 zur Verfügung, wenn du ein Heizungssystem mit 65 Prozent Erneuerbare Energien installierst:

  •  

    ein Anschluss an ein (Fern-) Wärmenetz

  •  

    eine elektrische Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage

  •  

    eine Stromdirektheizung

  •  

    eine Hybridheizung (zum Beispiel eine Kombination aus einer Wärmepumpe und Gasheizung oder PV-Anlage mit Solardachziegeln und Gasheizung)

  •  

    eine Heizung auf der Basis von Solarthermie.

  •  

    Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist bisher aber noch nicht realisierbar und es gibt aktuell nur H2-Ready-Heizungen mit einem Erdgas- und Wasserstoffgemisch auf dem Markt).

Für Bestandsgebäude gibt es auch andere Möglichkeiten. Dazu gehören Biomasseheizungen sowie Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase wie beispielsweise mindestens 65 Prozent aus Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff verwenden.

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PV-Anlagen sind eine wichtige Komponente, um die 65 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen. Deshalb lohnt sich die Investition in Solardachziegel mit Technologie von Autarq, um den erforderlichen regenerativen Anteil dank Solartechnik zu erreichen. Diese Solardachlösung bietet auch für Dachdeckereien wie etwa dem Familienbetrieb Stapelfeldt neue, technologische Wege für eine klimafreundliche Zukunft. (Foto: Amelie Niederbuchner, WE SUM GmbH)

Wie entscheide ich mich für die richtige und kostengünstige Heizung?

Eine vorläufige Beurteilung für die passende und günstige Heizung bietet der Heizungswegweiser. Dieser wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entwickelt. Damit findest du mit ein paar Klicks heraus, welche Schritte du jetzt beim Heizen unternehmen solltest, und welche Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Erfahrene Energieexpert:innen unterstützen dich dabei, eine individuelle Lösung zu finden, Förderungen zu beantragen, Standards einzuhalten und die Kosten zu berechnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dafür eine Energieeffizienz-Expert:innenliste zusammengestellt, unterstützt Beratungen für Wohngebäude und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 1.300 Euro). Wie das Zusammenspiel von Energieberater:innen, Bauherr:innen und Architekt:innen genau aussieht, erfährst du in diesem Artikel von Architekt und Energieberater Holger Platzöder.

Welche Unterstützung und welche Förderungen gibt es?

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Natürlich gibt es auch finanzielle Unterstützung vom Bund. Du kannst aus der Grundförderung, dem Geschwindigkeitsbonus und dem Einkommensabhängigen Bonus wählen und bis zu 70% Gesamtförderung mit nach Hause nehmen. (Foto: Towfiqu barbhuiya via Unsplash)

Damit alle von der klimafreundlichen Heizung profitieren können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Hilfen vom Staat. Diese gelten ab dem 1. Januar 2024 und stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der KTF finanziert sich aus den Einkommensquellen des Europäischen Emissionshandels und der deutschlandweiten CO₂-Bepreisung.

30% Grundförderung

Zukünftig wird es eine Basisförderung von 30 Prozent für den Austausch einer alten, fossilen Heizung gegen eine umweltfreundlichere Version geben, unabhängig von der Art der neuen Heizung. 

20% Geschwindigkeitsbonus

Wenn du deine alte Heizung austauschst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, erhältst du einen zusätzlichen Bonus, den sogenannten Geschwindigkeits-Bonus.

30% Einkommensabhängiger Bonus

Wenn dein jährliches Einkommen (nach Steuern) weniger als 40.000 Euro beträgt, erhältst du einen zusätzlichen Zuschuss von 30 Prozent. 

Bis zu 70% Gesamtförderung

Diese Gelder sind auf maximal 70 Prozent der Kosten begrenzt, wobei die höchste Unterstützungssumme 21.000 Euro beträgt. 

Neben diesen Fördergeldern stehen auch günstige Kredite für den Heizungstausch zur Verfügung, sowie Möglichkeiten, die Kosten steuerlich abzusetzen.

Darf ein:e Vermieter:in die Kosten für den Heizungstausch auf den:die Mieter:in umlegen?

Teilweise ja. Aber gleich schon einmal vorweg: Die Mieter:innen werden dabei vor hohen Ausgaben geschützt, wenn die Heizung gemäß dem GEG ausgetauscht wird. Die Miete kann zwar steigen, aber die Gesamtkosten für Mieter:innen werden normalerweise sogar sinken. Das liegt daran, dass die Betriebskosten für eine moderne und umweltfreundliche Heizung in der Regel niedriger sind, insbesondere angesichts steigender CO₂-Preise. Das wirkt sich positiv auf die Warmmiete aus.

Vermieter:innen können 10 Prozent der Kosten für die Wohnung als Modernisierungsumlage erheben, wenn sie staatliche Förderung erhalten. Das fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien zum Heizen. Die Fördermittel werden von den Modernisierungskosten abgezogen, wodurch die Mieter:innen weniger Mietaufschlag zahlen müssen. Wenn Vermieter:innen keine Förderung erhalten, dürfen sie nur 8 Prozent als Modernisierungsumlage verlangen.

In jedem Fall sind die Mietkosten für Mieter:innen auf 50 Cent pro Quadratmeter dank der Kappungsgrenze begrenzt.

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Mieter:innenschutz wird beim Energiewechsel großgeschrieben. Dank dem Mietendeckel gilt, dass nach einem Heizungstausch eine Mietsteigerung auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt ist. (Foto: Pexels via Pixabay)

Warum ist es richtig, auf Fernwärmekonzepte und neue Heizungen zu setzen?

Des Weiteren sieht das Gebäudeenergiegesetz ab Januar 2024 vor, dass Kommunen Fernwärmekonzepte entwickeln müssen. Das GEG 2024 soll sicherstellen, dass Kommunen effiziente Wärmeversorgungsstrukturen planen und ein kommunales Energiekonzept umsetzen. Die Idee hinter den Fernwärmekonzepten ist es, zentrale Wärmeerzeugungsanlagen zu bauen, die ganze Stadtviertel oder Dörfer mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. 

Wenn du noch mehr Infos oder detaillierte Antworten zum Energiewechsel erhalten möchtest, dann schau gerne Energiewechsel.de vorbei. Es gibt dort auch kurze Erklärvideos, die die wichtigsten Fragen zum Gebäudeenergiegesetz 2024 zusammenfassen.

Heute haben wir die Chance, die richtigen Entscheidungen zu treffen und den Grundstein für eine lebenswerte, nachhaltige Zukunft zu legen, sei es durch Gebäude-Energiekonzepte oder wegweisende Gesetze wie das GEG 2024. Es ist an der Zeit, den Blick nach vorn zu richten und unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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