PV-Anlage anmelden – mit dieser Anleitung schnell erledigen!

Frau an einem Laptop

Notwendige Behördengänge für die Anmeldung einer PV-Anlage haben sich seit Januar 2023 deutlich vereinfacht und lassen sich in der Regel digital erledigen.  (Foto: Anete Lusina, Unsplash)

Die Installation der Photovoltaikanlage steht kurz bevor. Doch da war noch etwas. Richtig: Die PV-Anlage anmelden. Seit dem 31. Januar 2019 ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur Pflicht. Das gilt jedoch nicht für alle Solaranlagen. Und es gibt weitere Anmeldepflichten.

Anmeldung der PV-Anlage: Das Wichtigste kurz gefasst

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    In der Regel ist eine PV-Anlage anzumelden.

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    Sowohl die Bundesnetzagentur als auch der Energieversorger sind über die Inbetriebnahme zu informieren.

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    Erfolgt keine Anmeldung, droht eine Strafe.

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    Meist erfährt auch das Finanzamt von der Inbetriebnahme – auch dann, wenn für die PV-Anlage keine Steuern zu zahlen sind.

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    In der Regel ist der Betrieb von Anlagen mit Nulleinspeisung ohne Anmeldung nicht zulässig.

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    Bei höheren Erträgen sowie bei der Installation auf gewerblich genutzten Gebäuden ist die PV-Anlage als Gewerbe anzumelden.

PV-Anlage anmelden: Muss oder kann?

Bevor sich die Sonnenenergie im eigenen Haushalt nutzen lässt, stehen einige Behördengänge an. Die gute Nachricht: Sie lassen sich, abhängig vom Wohnort beziehungsweise Netzbetreiber, in der Regel digital erledigen.

Sobald die Installation an das öffentliche Netz gekoppelt ist, muss man die Solaranlage anmelden. Das gilt auch für Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerke. Lediglich für Insellösungen besteht keine Anmeldepflicht, weil diese ausschließlich mit dem eigenen Haushalt gekoppelt sind und keine überschüssige Energie ins öffentliche Netz einspeisen.

PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmelden

Erst die PV-Anlage anmelden, dann installieren: Bevor man eine Photovoltaikanlage auf privat genutzten Immobilien installiert, ist diese an zwei Stellen zu registrieren:

  • Beim Netzbetreiber
  • Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die erste Anlaufstelle, um die Solaranlage anzumelden, ist der örtliche Netzbetreiber. Ohne dessen Zustimmung ist die Montage grundsätzlich nicht zulässig. Für die Registrierung sind folgende Unterlagen nötig:

  • Anlagen-Lageplan inklusive maßstabsgerechter Grundstücksbegrenzungen und Aufstellungsort der PV-Anlage
  • Datenblatt mit den technischen Spezifikationen der Anlage
  • Schaltplan der elektrischen Anlage inklusive Angaben der verwendeten Betriebsmittel
  • Messkonzept
  • Informationen zum Sicherheitsmanagement

Tipp: Die Unterlagen stellt üblicherweise der Installationsbetrieb zur Verfügung. Nach der Registrierung prüft der Provider, ob die Leistung der Anlage mit dem Stromnetz kompatibel ist. Er stellt damit sicher, dass die Strominfrastruktur die zusätzliche Energieeinspeisung trägt. Dafür hat er bis zu acht Wochen Zeit. Es ist daher ratsam, die Anmeldung frühzeitig zu erledigen.

Gut zu wissen: Man kann die PV-Anlage entweder selbst anmelden oder einen Installationsbetrieb damit beauftragen. Um die Solaranlage anzumelden, stellen die Netzbetreiber in der Regel ein Web-Formular zur Verfügung.

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Nach der Freigabe durch den Netzbetreiber steht der Installation nichts mehr im Wege. Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Im Zuge der Installation wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Das ist notwendig, um die PV-Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden. Um die Solaranlage anzumelden, ist eine einmalige Registrierung über das Onlineportal der Bundesnetzagentur erforderlich. Anschließend registrierst du

  • dich selbst als Nutzer:in des Portals,
  • den Betreibenden (bei Anmeldung der eigenen PV-Anlage gilt: Nutzer:in = Betreibende:r)
  • die Solaranlage

Diese Daten fragt das Marktstammdatenregister im Zuge der Registrierung ab:

  • Die Art der Solaranlage
  • Einen frei wählbaren Anzeigenamen (Achtung: Der Anzeigename erscheint nach erfolgreicher Registrierung öffentlich.)
  • Das Datum der Inbetriebnahme
  • Die technischen Spezifikationen der Solarlösung
  • Den Netzbetreiber

Wichtig: Wird die PV-Anlage mit einem Batteriespeicher betrieben, ist für diesen eine separate Anmeldung notwendig. Hilfe zur Registrierung und weitere Informationen stellt auch die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

PV-Anlage anmelden Schritt für Schritt: Das Video zeigt, wie sich eine Solarlösung im Marktstammdatenregister anmelden lässt.

PV-Anlage beim Finanzamt melden

Für die Netzeinspeisung des aus der PV-Anlage erzeugten Stroms eine Einspeisevergütung, wenn dieser nicht direkt vermarktet wird. Sie beträgt aktuell für Anlagen bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für leistungsstärkere Installationen mit über 10 kWp Leistung gibt es 7,1 Cent pro kWp. Volleinspeiser:innen können sich auf eine erhöhte Vergütung freuen: Für Anlagen bis 10 kWp sind 13 Cent pro kWh vorgesehen, Installationen bis 40 kWp „verdienen“ 10,9 Cent/kWh. Stichwort Verdienen: Das Finanzamt hat dabei ebenfalls ein Wörtchen mitzureden – allerdings nicht bei allen Anlagenbetreibenden.

Im Zuge des Solarausbaus hat die Bundesregierung Anfang 2023 verschiedene Steuererleichterungen für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage auf den Weg gebracht. So fällt die Umsatzsteuer bei der Lieferung von Lösungen mit einer Modulleistung von nicht mehr als 30 kWp vollständig weg. Seit dem Steuerjahr 2022 unterliegt die Einspeisevergütung dann keiner Steuerpflicht mehr, wenn:

  • die Anlage eine Gesamtleistung von weniger als 30 kWp aufweist oder
  • Installationen in Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden mit maximal 15 kWp je Wohn- beziehungsweise Geschäftseinheit arbeiten.

Davon unabhängig gilt vor dem Finanzamt als Unternehmer:in, wer eine PV-Anlage betreibt und mindestens 10 Prozent des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einfließen lässt. Das bedeutet auch, dass die PV-Anlage bei Inbetriebnahme bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden ist – auch wenn keine Steuern für die PV-Anlage fällig werden.

Tipp: Die Meldung geschieht über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ sowie über das „Zusatzblatt Photovoltaik“. Beides stellt das Finanzamt zur Verfügung.
 

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Mit PV-Anlagen Steuern sparen: Auch für Solardachziegel-Anlagen, wie hier auf einer Immobilie in München, entfallen die Umsatzsteuer für die Installation und den Betrieb sowie die Einkommenssteuer auf die Erträge der Einspeisevergütung. (Foto: Franz Kimmel)

Befreiung von der Umsatzsteuer

Jede:r Unternehmer:in ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das würde bedeuten, dass auf die eingenommene Einspeisevergütung 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen, Betreibende sich beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig melden müssen und am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung ansteht.

Sofern der jährliche Umsatz unter 22.000 liegt, fallen Anlagen-Betreiber:innen jedoch unter die Kleinunternehmerregelung und sind umsatzsteuerbefreit.

Wichtig: Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, verzichtet auch auf den Vorsteuerabzug. Fällt Umsatzsteuer auf Wartungen oder Reparaturen an, ist diese nicht geltend zu machen. Es besteht die Möglichkeit, darauf zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu wechseln. Dann werden Umsatzsteuer und eine entsprechende Steuererklärung fällig – und der Vorsteuerabzug aus Investitionsaufwendungen kann genutzt werden. Tipp: Dieser Beitrag zeigt, mit welchen Kosten für eine Solaranlage verbunden ist auf dich zukommenverbunden ist.

Befreiung von der Gewerbesteuer

Die Einspeisevergütung macht aus Sicht des Finanzamts alle Besitzer:innen beziehungsweise Betreiber:innen einer Solarlösung zu Unternehmer:innen, die gewerbliche Einkünfte erzielen. Bis vor Kurzem bestand daher die Pflicht, sowohl die Einnahmen aus der Netzeinspeisung als auch den Gegenwert des für den eigenen Haushalt genutzten Stroms als Einnahmen zu verbuchen und entsprechend zu versteuern. Für größere Anlagen mit Netzeinspeisung wurde neben Einkommens- und Umsatz- auch Gewerbesteuer fällig. Zum Teil war es notwendig, die PV-Anlage als Gewerbe anzumelden.

Bereits 2020 hat sich das geändert: Nicht gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp wurden von der Gewerbesteuer befreit. Tipp: Die Richtlinien für die Befreiung erläutert Paragraf 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Seit Januar 2023 sieht der Gesetzgeber Gewerbesteuer nur noch für PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp vor. In Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei mehr als 15 kWp pro Wohneinheit. Bei geringeren Leistungen, müssen Betreibende die PV-Anlage nicht als Gewerbe anmelden.

Gut zu wissen: Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Wurde für eine bestehende Solarlösung Gewerbesteuer gezahlt, etwa weil sie mehr als 10 kWp Leistung erbringt, ist mit einer Erstattung zu rechnen.
 

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Steuererleichterungen winken seit 2023 auch für größere privat genutzte PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung. Installationen auf gewerblichen Immobilien, wie diese Solardachziegel-Lösung bei Frankfurt, unterliegen weiterhin der Gewerbesteuerpflicht. (Foto: Autarq)

In zwei Fällen ist eine PV-Anlage als Gewerbe anzumelden:

  • Der jährliche Gewinn übersteigt die Summe von 24.500 Euro. Mit einer privaten Anlage ist das allerdings kaum machbar.
  • Die Anlage ist auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert.

PV-Anlage anmelden: wichtige Fragen und Antworten

Muss eine PV-Anlage angemeldet werden?

PV-Anlagen, die zwar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, jedoch keinen Überschuss erzeugen, sind sogenannte Nulleinspeise-Anlagen. Der Unterschied zur Insellösung ist der Netzanschluss: Theoretisch könnten diese Installationen das öffentliche Netz mitversorgen. Deshalb ist es nicht möglich, eine Anlage mit Nulleinspeisung ohne Anmeldung zu betreiben. Erlaubt ist das für Insellösungen, die ausschließlich für den eigenen Haushalt Energie erzeugen.

Was kostet die Anmeldung der PV-Anlage?

Ob eine Solaranlage beim Netzbetreiber oder im Marktstammdatenregister angemeldet wird – grundsätzlich entstehen keine Kosten.

Welche Fristen müssen bei der Anmeldung der PV-Anlage eingehalten werden?

Beim Netzbetreiber meldet man eine PV-Anlage bereits vor der Installation an, idealerweise rund 8 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme. Innerhalb von 4 Wochen nach der Installation ist die Solaranlage beim Marktstammdatenregister anzumelden. Verpasst man die Fristen, drohen Bußgelder. Zudem zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung erst nach dem PV-Anlage-Anmelden aus.

Lässt sich eine PV-Anlage ohne Anmeldung erweitern?

Eine Erweiterung der Solarlösung, die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenbedarf oder das Hinzufügen eines Batteriespeichers gelten rechtlich in der Regel als Neuinstallation. Somit ist auch in diesem Fall eine (erneute) Anmeldung beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur notwendig.

Was passiert bei Nichtanmeldung?

Es ist ratsam, die PV-Lösung rechtzeitig bei den erforderlichen Stellen anzumelden. Die Strafe für nicht angemeldete PV-Anlagen kann empfindlich hoch ausfallen. Dazu entgeht Betreiber:innen für den nicht registrierten Zeitraum die Einspeisevergütung. Wurde die Installation ganze oder teilweise finanziert oder wurden Fördergelder eingesetzt, können Banken oder Förderbanken wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Nachweise über die erfolgte Installation und die Anmeldung verlangen. Fehlen diese, drohen Rückzahlungen oder Bußgelder.

Ist eine eine PV-Anlage steuerlich absetzbar?

Die Umsatzsteuer auf die Installation sowie die Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung entfallen seit Januar 2023 für Privatpersonen normalerweise vollständig. Wo PV-Anlagen-Steuern wegfallen, können auch keine abgesetzt werden. Unter Umständen ist es günstig, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Ob und wann sich das rechnet, ermitteln Steuerberatungskanzleien. Diese beraten auch zu bereits bestehenden Solarlösungen, die bisher abschreibfähig waren. Nach den neuen Gesetzen wäre es so nicht mehr möglich, die Kosten für eine im Jahr 2022 errichtete Anlage steuerlich geltend zu machen – schließlich sind die aus der Einspeisevergütung erzielten Erträge rückwirkend seit 1. Januar 2022 steuerfrei. Mehr zum Thema PV-Anlage und Steuern bietet dieser Magazinartikel Solaranlage und Steuern erfährst du auch in diesem Magazinartikel.

Zuletzt aktualisiert 06.05.2024

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