PV-Anlage anmelden – mit dieser Anleitung schnell erledigt!

Notwendige Behördengänge für die Installation einer Solaranlage haben sich seit Januar 2023 deutlich vereinfacht. Das gilt auch für Solardachziegel-Lösungen auf denkmalgeschützten Gebäuden wie hier in München. (Foto: Autarq, Rene Hofmann)

Die Planung für deine Photovoltaikanlage ist abgeschlossen, die Installation steht kurz bevor. Doch da war doch noch etwas. Richtig: Du musst viele PV-Anlagen anmelden. Seit 31. Januar 2019 ist für den Großteil der Solarinstallationen eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur obligatorisch. Das gilt jedoch nicht für alle – und es ist nicht die einzige Anmeldepflicht. Hier erfährst du, wie du deine Solaranlage anmelden kannst und welche Stellen du informieren musst.

Muss oder kann ich eine PV-Anlage anmelden?

Eine Photovoltaikanlage macht dich unabhängig von steigenden Energiekosten und leistet einen Beitrag für die Umwelt. Die Lösung ist mittlerweile auf den meisten Dächern und vielen Balkonen nutzbar – mit Solardachziegeln optisch auch so dezent, dass kaum merkbar ist, dass es sich um eine Photovoltaiklösung handelt. Bevor du die Sonnenenergie für deinen Haushalt einsetzt, stehen einige Behördengänge an. Die gute Nachricht: Sie lassen sich, abhängig von deinem Wohnort beziehungsweise deinem Netzbetreiber, in der Regel digital erledigen.

Grundsätzlich gilt: Sobald es sich um eine an das öffentliche Netz gekoppelte Installation handelt, musst du die Solaranlage anmelden. Das gilt auch für Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerke. Lediglich für Insellösungen besteht keine Anmeldepflicht. Diese Anlagen sind ausschließlich mit deinem Haushalt gekoppelt und speisen keine überschüssige Energie ins öffentliche Netz.

Wo und wann kann ich meine PV-Anlage anmelden?

Erst anmelden, dann installieren: Bevor du deine Photovoltaikanlage installierst, ist die Anmeldung notwendig – und zwar bei Anlagen auf privat genutzten Immobilien bei zwei Stellen:

  • beim Netzbetreiber
  • im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden

Die erste Anlaufstelle, um deine Solaranlage anzumelden, ist dein örtlicher Netzbetreiber. Ohne dessen Zustimmung ist die Montage grundsätzlich nicht zulässig. Für die Registrierung brauchst du folgende Unterlagen:

  • Anlagen-Lageplan inklusive maßstabsgerechter Grundstücksbegrenzungen und Aufstellungsort der PV-Anlage
  • Datenblatt mit den technischen Spezifikationen der Anlage
  • Schaltplan der elektrischen Anlage inklusive Angaben der verwendeten Betriebsmittel
  • Messkonzept
  • Informationen zum Sicherheitsmanagement

Tipp: Die Unterlagen stellt üblicherweise der Installationsbetrieb zur Verfügung. Nach der Registrierung prüft der Provider die Netzkonformität, also, ob die Leistung der Anlage mit dem Stromnetz kompatibel ist. Er stellt damit sicher, dass die Strominfrastruktur die zusätzliche Energieeinspeisung trägt. Dafür hat er bis zu 8 Wochen Zeit. Es ist daher ratsam, die Anmeldung frühzeitig zu erledigen.

Gut zu wissen: Um deine PV-Anlage anzumelden, kannst du selbst aktiv werden oder den Installationsbetrieb damit beauftragen. Um die Solaranlage selbst anzumelden, stellen die Netzbetreiber in der Regel ein Web-Formular zur Verfügung.

PV-Anlage im Marktstammdatenregister anmelden – so geht’s

Nach der Freigabe durch den Netzbetreiber kann es losgehen: Der Installation steht nichts mehr im Wege. Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ist dann die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Im Zuge der Installation wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Das brauchst du, um die PV-Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden. Tipp: Mehr über das Marktstammdatenregister liest du in diesem Beitrag.

Um die Solaranlage anzumelden, meldest du dich einmalig auf dem Onlineportal der Bundesnetzagentur an. Anschließend registrierst du …

  • dich selbst als Nutzer:in des Portals
  • den Betreibenden (bei der Anmeldung für deine PV-Anlage bist du das selbst)
  • die Solaranlage

Diese Daten fragt das Marktstammdatenregister im Zuge der Registrierung ab:

  • die Art der Solaranlage
  • einen frei wählbaren Anzeigenamen (Achtung: Der Anzeigename erscheint nach erfolgreicher Registrierung öffentlich.)
  • das Datum der Inbetriebnahme
  • die technischen Spezifikationen der Solarlösung
  • den Netzbetreiber

Wichtig: Betreibst du deine PV-Anlage mit einem Batteriespeicher, ist für diesen eine separate Anmeldung notwendig. Hilfe zur Registrierung und weitere Informationen stellt auch die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

PV-Anlage anmelden Schritt für Schritt: Das Video zeigt, wie du deine Solarlösung im Marktstammdatenregister registrierst.

Gut zu wissen: Es ist ratsam, die Solaranlage frühzeitig bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Denn erst wenn du deinem Netzbetreiber den entsprechenden Nachweis vorlegst, erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung. Versäumst du die Frist, droht eine Kürzung der Vergütung oder erhaltener Fördermittel. Im schlimmsten Fall droht dir eine Strafe für die nicht angemeldete PV-Anlage.

Der Fiskus redet mit: Muss ich beim Finanzamt meine PV-Anlage anmelden?

Für die Netzeinspeisung „deines“ Stroms kassierst du eine Einspeisevergütung wenn Du ihn nicht direkt vermarktest. Sie beträgt aktuell für Anlagen bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für leistungsstärkere Installationen mit über 10 kWp Leistung gibt es 7,1 Cent pro kWp. Volleinspeiser:innen können sich auf eine erhöhte Vergütung freuen: Für Anlagen bis 10 kWp sind 13 Cent pro kWh vorgesehen, Installationen bis 40 kWp „verdienen“ 10,9 Cent/kWh. Stichwort Verdienen: Das Finanzamt hat dabei ebenfalls ein Wörtchen mitzureden – allerdings nicht bei allen Anlagenbetreiber:innen.

Im Zuge des Solarausbaus hat die Bundesregierung mit Beginn des Jahres 2023 verschiedene Steuererleichterungen für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage auf den Weg gebracht. So fällt die Umsatzsteuer bei der Lieferung von Lösungen mit einer Modulleistung von nicht mehr als 30 kWp vollständig weg. Seit dem Steuerjahr 2022 unterliegt auch die Einspeisevergütung in vielen Fällen keiner Steuerpflicht mehr. Und zwar dann, wenn …

  • die Anlage eine Gesamtleistung von weniger als 30 kWp aufweist oder
  • Installationen in Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden mit maximal 15 kWp je Wohn- beziehungsweise Geschäftseinheit arbeiten.

Davon unabhängig giltst du vor dem Finanzamt als Unternehmer:in, sobald du eine PV-Anlage betreibst und mindestens 10 Prozent des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz einfließen lässt. Das bedeutet auch, dass du die PV-Anlage bei Inbetriebnahme bei deinem zuständigen Finanzamt anmelden musst – auch wenn keine Steuern fällig werden.

Tipp: Die Meldung gibst du über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ sowie über das „Zusatzblatt Photovoltaik“ ab. Beides erhältst du bei deinem Finanzamt.

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Mit Solarenergie Steuern sparen: Auch für Solardachziegel-Anlagen, wie hier auf einer Immobilie in München, entfallen die Umsatzsteuer für die Installation und den Betrieb sowie die Einkommenssteuer auf die Erträge der Einspeisevergütung. (Foto: Franz Kimmel)

Fällt Umsatzsteuer an, wenn ich eine PV-Anlage anmelde?

Als Unternehmer:in bist du grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das würde bedeuten, dass auf deine Einnahmen aus der Einspeisevergütung 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden, du dich beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig anmelden musst und am Jahresende eine Umsatzsteuerklärung ansteht.

In der Regel kommst du um diese Notwendigkeiten jedoch herum. Sofern dein jährlicher Umsatz unter 22.000 liegt, fällst du unter die Kleinunternehmerregelung und bist umsatzsteuerbefreit.

Wichtig: Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, entfällt auch der Vorsteuerabzug. Fällt Umsatzsteuer auf Wartungen oder Reparaturen an, kannst du diese nicht geltend machen. Du kannst jedoch darauf verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Dann werden Umsatzsteuer und eine entsprechende Steuererklärung fällig – und du hast die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus deinen Investitionsaufwendungen zu erlangen. Tipp: In diesem Beitrag erfährst du, welche Kosten für eine Solaranlage auf dich zukommen.

Muss ich meine PV-Anlage als Gewerbe anmelden?

Die Einspeisevergütung macht aus Sicht des Finanzamts alle Besitzer:innen beziehungsweise Betreiber:innen einer Solarlösung zu Unternehmer:innen, die gewerbliche Einkünfte erzielen. Bis vor Kurzem bestand daher die Pflicht, sowohl die Einnahmen aus der Netzeinspeisung als auch den Gegenwert des für den eigenen Haushalt genutzten Stroms als Einnahmen zu verbuchen und entsprechend zu versteuern. Für größere Anlagen mit Netzeinspeisung wurde neben Einkommens- und Umsatz- auch Gewerbesteuer fällig.

Bereits 2020 hat sich das geändert: Nicht gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kWp wurden von der Gewerbesteuer befreit. Tipp: Mehr zu den Richtlinien für die Befreiung findest du in Paragraf 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Seit Januar 2023 sieht der Gesetzgeber Gewerbesteuer nur noch für PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp vor. In Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei mehr als 15 kWp pro Wohneinheit. Arbeitet deine Solarlösung mit geringeren Leistungen, brauchst du die PV-Anlage nicht als Gewerbe anmelden. Folglich fällt auch keine Gewerbesteuer an.

Gut zu wissen: Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Hast du für deine bestehende Solarlösung Gewerbesteuer gezahlt, etwa weil sie mehr als 10 kWp Leistung erbringt, kannst du mit einer Erstattung rechnen.
 

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Steuererleichterungen winken seit 2023 auch für größere privat genutzte PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung. Installationen auf gewerblichen Immobilien, wie diese Solardachziegel-Lösung bei Frankfurt, unterliegen weiterhin der Gewerbesteuerpflicht. (Foto: Autarq)

In zwei Fällen musst du deine PV-Anlage als Gewerbe anmelden:

  • Dein jährlicher Gewinn übersteigt die Summe von 24.500 Euro. Mit einer privaten Anlage ist das allerdings kaum machbar.
  • Die Anlage ist auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert.

PV-Anlage anmelden: wichtige Fragen und Antworten

Kommen Kosten auf mich zu, wenn ich meine Solaranlage anmelden möchte?

Ob du deine Solaranlage beim Netzbetreiber oder im Marktstammdatenregister anmelden möchtest – grundsätzlich entstehen keine Kosten.

Kann ich eine Anlage mit Nulleinspeisung ohne Anmeldung betreiben?

PV-Anlagen, die zwar mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, jedoch keinen Überschuss erzeugen, sind sogenannte Nulleinspeise-Anlagen. Der Unterschied zur Insellösung ist der Netzanschluss: Theoretisch könnten diese Installationen das öffentliche Netz mitversorgen. Deshalb ist es nicht möglich, eine Anlage mit Nulleinspeisung ohne Anmeldung zu betreiben. Erlaubt ist das für Insellösungen, die ausschließlich für deinen eigenen Haushalt Energie erzeugen.

Kann ich meine PV-Anlage ohne Anmeldung erweitern?

Eine Erweiterung der Solarlösung, die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenbedarf oder das Hinzufügen eines Batteriespeichers gelten rechtlich in der Regel als Neuinstallation. Somit ist auch in diesem Fall eine (erneute) Anmeldung beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur notwendig.

Was passiert, wenn ich die Solaranlage nicht anmelde?

Es ist ratsam, die PV-Lösung rechtzeitig bei den erforderlichen Stellen anzumelden. Die Strafe für nicht angemeldete PV-Anlagen kann empfindlich hoch ausfallen. Dazu entgeht dir für den nicht registrierten Zeitraum die Einspeisevergütung. Hast du die ganze oder Teile der Installation finanziert oder Fördergelder eingesetzt, können Banken oder Förderbanken wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Nachweise über die erfolgte Installation und die Anmeldung verlangen. Fehlen diese, drohen Rückzahlungen oder Bußgelder.

Kann ich meine PV-Anlage steuerlich absetzen?

Die Umsatzsteuer auf die Installation sowie die Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung entfallen seit Januar 2023 für Privatpersonen in der Regel vollständig. Wo Steuern wegfallen, können auch keine abgesetzt werden. Unter Umständen ist es günstig, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Ob und wann sich das für dich rechnet, erfährst du bei deiner Steuerberatungskanzlei. Diese berät dich auch, wenn du bereits eine Solarlösung betreibst und diese bislang abschreiben konntest. Nach den neuen Gesetzen wäre es so nicht mehr möglich, die Kosten für eine im Jahr 2022 errichtete Anlage steuerlich geltend zu machen – schließlich sind die aus der Einspeisevergütung erzielten Erträge rückwirkend seit 1. Januar 2022 steuerfrei. Mehr zum Thema Solaranlage und Steuern erfährst du auch in diesem Magazinartikel.

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