Abschreibung PV: So kannst du deine privat betriebene Solaranlage von der Steuer absetzen

PV-Anlage abschreiben und Steuern sparen – das gelingt bei Anlagen mit einer bestimmten Mindestleistung auch 2023. (Foto: Hildwin via Wikimedia Commons)

Photovoltaikanlagen erzeugen nachhaltigen Strom und sparen Energiekosten. Durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 beschlossenen Steuererleichterungen für Solaranlagen können die Anschaffungskosten auch 2024 von der Steuer abgesetzt werden. Die Abschreibung von PV-Anlagen macht’s möglich. Diese Fakten und Tipps zum Thema Abschreibung PV verraten, welche Optionen der Fiskus in Sachen Photovoltaik-Abschreibung Privatpersonen bietet.

Abschreibung PV: Das Wichtigste kurz gefasst

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    Durch die Abschreibung von Photovoltaik in der Steuererklärung lassen sich die Kosten für Solarinvestitionen von der Steuer absetzen

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    Die steuerliche Abschreibung ist trotz Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich

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    Seit Inkrafttreten des EEG 2022 ist die Abschreibung der Solaranlage in der Steuererklärung nur noch in bestimmten Fällen gestattet

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    Freiberufler:innen können mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) die Photovoltaik privat anteilig nutzen und trotzdem abschreiben

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    Weitere Steuererleichterungen machen die Investition lukrativ, auch wenn man die PV-Anlage nicht steuerlich abschreiben kann

Abschreibung PV: Was ist das?

Manche Dinge verlieren über die Zeit an Wert, etwa Autos – oder eine PV-Lösung. Wenn Gegenstände zum Betriebsvermögen eines Unternehmens zählen, müssen sie jährlich versteuert werden. Um deren sinkenden Zeitwert in der Buchhaltung zu erfassen, gibt es das Instrument der Abschreibung. Auf diese Weise müssen Unternehmen weniger versteuern. Das betrifft:

  • Gegenstände
  • Immobilien
  • Anlagevermögen

Auch Privatpersonen kennen die steuerliche Abschreibung. Wenn du dir Arbeitsmittel zulegst, die den steuerlichen Grenzwert übersteigen, werden die Kosten gleichmäßig auf mehrere Jahre aufgeteilt und in der Steuererklärung als Aufwendung angegeben. Du musst dadurch über den Zeitraum der Abschreibung weniger Steuern zahlen. Diese Option gibt es nur für berufliche Anschaffungen – und privat genutzte Photovoltaikanlagen.

Die Abschreibung von Photovoltaikanlagen ist seit 2022 nicht mehr für alle Anlagen möglich. Ob du die Kosten für deine Solaranlage abschreiben kannst, entscheiden zwei Faktoren:

  • Anlagengröße beziehungsweise -leistung
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Private Abschreibung von PV-Anlagen ab 2022

Wer überschüssigen Strom aus einer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür die sogenannte Einspeisevergütung. Das macht Einspeisende aus Sicht des Finanzamts zu Unternehmer:innen und die Gewinne müssten als Einkommen versteuert werden. Bis Anfang 2022 war das auch so. Du konntest dich lediglich entscheiden zwischen:

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    Kleinunternehmerregelung:

    Überschritt das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit nicht die steuerliche Grenze, musstest du die Umsatzsteuer nicht ausweisen und konntest eine vereinfachte Steuererklärung einreichen.

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    Regelbesteuerung:

    Du musstest die Umsatzsteuer ausweisen und eine Einkommensteuererklärung ausfüllen. Du konntest dir aber die beim Kauf der Anlage angefallene Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Gleichzeitig konntest du die Kosten der PV-Anlage abschreiben, selbst wenn du sie überwiegend für den privaten Strombedarf genutzt hast. Möglich war diese Ausnahme im Steuerrecht zur Abschreibung von Photovoltaikanlagen durch die teilweise unternehmerische Verwertung der Erträge.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 trat das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2023) in Kraft. Seither müssen auf Erträge aus Solaranlagen mit weniger als 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden. Wie steht es seither mit der Abschreibung, da du kein:e Unternehmer:in im Sinne des Finanzamts mehr bist?

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    Privat genutzte Anlagen unter 30 kWp Leistung, deren Erträge zu weniger als 50 Prozent eingespeist werden: Keine Abschreibung möglich

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    Privat genutzte Anlagen unter 30 kWp Leistung, deren Erträge zu mehr als 50 Prozent eingespeist werden: Abschreibung möglich.

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    Gewerblich genutzte Anlagen: Abschreibung möglich.

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Auch für PV-Lösungen mit Solardachziegeln, wie hier auf einer Immobilie in Konstanz am Bodensee, lassen sich die Anschaffungskosten unter Umständen beim Finanzamt geltend machen. (Foto: Autarq)

Private Abschreibung von Photovoltaikanlagen ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 fällt keine Umsatzsteuer – auch als Mehrwertsteuer bezeichnet – für Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern sowie auf Batteriespeicher mehr an. Weiterhin entfällt die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung und deinen Eigenverbrauch. Seither kannst du deine Photovoltaikanlage nicht mehr abschreiben, wenn sie weniger als 30 kWp erbringt.

Leistet eine PV-Anlage mehr als 30 kWp, ist die Abschreibung nach wie vor ein Mittel zum Steuernsparen. Du kannst zwischen drei Methoden wählen:

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    Lineare Abschreibung

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    Investitionsabzugsbetrag

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    Sonderabschreibung

Bis Ende 2022 bestand darüber hinaus die Möglichkeit der degressiven Abschreibung.

Gut zu wissen: Für die Abschreibung einer PV-Anlage mit Speicher werden die Anschaffungskosten der Anlage zugeordnet, sofern beide Komponenten gemeinsam gekauft und montiert werden. Bei einer Nachrüstung werden die Kosten für die Speicherbatterie auf die verbleibende Abschreibungszeit verteilt.

Lineare Abschreibung einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung

Bei der linearen Abschreibung von PV-Anlagen verteilen sich die Anschaffungskosten gleichmäßig über einen festgelegten Zeitraum. Die Dauer der Abschreibung ist in der AfA-Tabelle (AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“) festgelegt. Sie richtet sich nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer, die für die Abschreibung von Solaranlagen 20 Jahre beträgt. Das bedeutet, dass sich jedes Jahr 5 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen lassen.

Beispiel einer linearen Abschreibung von Photovoltaikanlagen: Die Installation einer Photovoltaikanlage hat Kosten von insgesamt 25.000 Euro netto verursacht. Die PV-Abschreibung beträgt 1.250 Euro im Jahr über 20 Jahre.

IAB Photovoltaik: Investitionsabzugsbetrag bei PV-Anlagen (über 30 kWp)

Der Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaik (IAB Photovoltaik) ist eine interessante Alternative, wenn du freiberuflich oder als Kleinunternehmer:in tätig bist. Wählst du den Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlagen, kannst du im Jahr der Anschaffung bereits 50 Prozent des Nettokaufpreises steuerlich geltend machen, wenn die Anlage zu mehr als 90 Prozent gewerblich genutzt wird.

IAB bei Photovoltaik

Die IAB-Abschreibung von PV-Anlagen im Beispiel: Bei Anschaffungskosten in Höhe von 25.000 Euro heran, kannst du 12.500 Euro als IAB für die PV-Anlage geltend machen. Dieser Betrag wird von deinen Jahreseinkünften abgezogen, wodurch deine Gesamtsteuerlast sinkt. Die restliche Summe in Höhe von 12.500 Euro schreibst du über die verbleibenden 19 Jahre zu jeweils 5 Prozent ab.

Gut zu wissen: Der IAB bei Photovoltaikanlagen lässt sich bis zu drei Jahre vor dem tatsächlich getätigten Kauf geltend machen. Im Jahr der Anschaffung wird der Betrag wieder dem Gewinn zugerechnet.

Sonderabschreibung einer PV-Anlage mit über 30 kWp Leistung

Sonderabschreibungen für Photovoltaikanlagen sind vor allem für Unternehmen interessant. Sie erlauben es, unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag für die Solaranlage jährlich bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 5 Jahren steuerlich geltend zu machen. Dabei ist die Aufteilung flexibel. Der nach fünf Jahren verbleibende Restbetrag wird linear abgeschrieben.

Degressive Abschreibung der PV

Die degressive Abschreibung von Solaranlagen ist Vergangenheit. Bis Ende 2022 war sie für Gewerbetreibende eine interessante Alternative. Sie gilt nicht mehr für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 installiert wurden. Bei der degressiven Abschreibung von PV-Anlagen ließ sich in den Anfangsjahren ein höherer Prozentsatz der Anschaffungskosten abschreiben, in späten Jahren reduzierte sich der Betrag. So sollte dem in den ersten Jahren stark sinkenden Vermögenswert Rechnung getragen werden. Mit der degressiven Abschreibung war es möglich, die Steuerlast zu Beginn der Nutzungsdauer stärker zu mindern. Die Prozentsätze sind in der AfA-Tabelle festgelegt.

Abschreibung PV: weitere steuerlichen Möglichkeiten

Die Abschreibung der PV-Anlage ist für dich nicht möglich, weil sie weniger als 30 kWp Leistung erbringt und nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde? Du musst die Anschaffungskosten einer PV-Anlage trotzdem nicht vollständig selbst tragen. Posten wie Arbeitslohn, spätere Wartungen und Reparaturen lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen, unabhängig von der Anlagenleistung . Um die Ausgaben abzusetzen, die Rechnungen und Zahlungsbelege für die Überweisungen dem Finanzamt vorzulegen. Barzahlungen gelten nicht.

Seit dem 1. Januar 2023 fällt keine Einkommensteuer für die Erträge aus deiner Anlage die Einspeisevergütung verbleibt ohne Abzüge bei dir. Um von der Einspeisevergütung zu profitieren, meldest du deine PV-Anlage bei deinem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an.

Seit Beginn des Jahres 2023 dürfen auch Arbeitnehmende, die eine PV-Anlage betreiben, Unterstützung und Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nehmen. Bislang war das ausgeschlossen, weil gewerbliche Einnahmen erzielt wurden. Lohnsteuerhilfevereine sind eine kostengünstige Möglichkeit für Privatpersonen, Unterstützung bei der Steuererklärung zu erhalten und Steuern zu sparen.

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Der Bund hat mit Beginn des Jahres 2023 umfassende Steuererleichterungen für PV-Anlagen auf den Weg gebracht. Das macht privat genutzte Anlagen - wie hier z.B. mit Solardachziegeln - noch lukrativer. (Foto: Autarq)

Kombination aus PV-Abschreibung und Förderung

Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern die Installation von PV-Anlagen mit Geldern oder zinsgünstigen Darlehen. Auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kannst du Zuschüsse beantragen. Dabei ist zu beachten, dass bewilligte Förderungen die Abschreibungssumme mindern. Die Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgezogen. Hier erfährst du mehr zu den Förderungen für deine Solarlösung.

Betrieb einer PV-Anlage unabhängig vom Finanzamt

Die Abschreibung von Photovoltaikanlagen kann für Privatpersonen lukrativ sein, ist allerdings mit ein wenig Aufwand verbunden. Mit Inkrafttreten des EEG 2023 kann man bei einigen Installationen  den Fiskus ganz außen vor.

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    Es handelt sich um eine sogenannte Insellösung, die keinen Strom ins öffentliche Netz speist. Wenn diese Merkmale auf deine PV-Anlage zutreffen, brauchst du sie nicht beim Finanzamt zu melden.

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    Die PV-Anlage überschreitet nicht die Maximalleistung von 30 kWp bei Einfamilienhäusern oder 15 kWp pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, und es handelt sich um eine von dir selbst privat genutzte Lösung.

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    Im zweiten Fall ist trotz Steuerbefreiung eine Anmeldung der Anlage beim Finanzamt notwendig. Ganz ohne Anmeldung lassen sich nur Insellösungen betreiben.

Zuletzt aktualisiert am 03.05.2024

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